Berufsunfähigkeitsversicherung: Wie sie funktioniert und wie sie sich von der Erwerbsminderungsrente unterscheidet
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente fragt, ob du überhaupt noch irgendeine Arbeit machen kannst. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung fragt, ob du deinen eigenen Beruf noch ausüben kannst. Diese Lücke ist der Grund für den Vertrag.

Was eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kannst. Die BaFin beschreibt sie als Schutz vor finanziellen Einbußen, wenn das Einkommen aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft ausfällt. Sie zählt rechtlich zu den Lebensversicherungen. Im Leistungsfall zahlt der Versicherer die vereinbarte Rente, und du musst keine Beiträge mehr zahlen.
Was „berufsunfähig“ heißt, steht im Gesetz. Nach § 172 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, wegen Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
Laut BaFin genügt meist ein Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent, damit der Versicherer leisten muss, und zwar auch dann, wenn dein Einkommen gar nicht sinkt. Den Vertrag gibt es eigenständig oder als Zusatz zu einer Lebensversicherung. Abschließen können ihn nicht nur Angestellte, sondern auch Selbstständige, Freiberufler und sogar Menschen, die unbezahlt arbeiten.
Diese Seite erklärt, wie die Versicherung aufgebaut ist. Sie empfiehlt keinen Versicherer, enthält keine Werbelinks und ersetzt keine unabhängige Beratung.
Was die gesetzliche Erwerbsminderungsrente leistet
Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, hat schon einen Grundschutz: die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung. Sie prüft aber etwas ganz anderes als eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Volle Erwerbsminderung: Du kannst wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten, und zwar laut Rentenversicherung nicht nur in deinem, sondern in allen Tätigkeiten.
- Teilweise Erwerbsminderung: Du kannst noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten. Die Rente soll dann das Einkommen ergänzen, das du selbst noch erzielst.
- Versicherungszeiten: Du musst vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein und in den letzten fünf Jahren grundsätzlich mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.
- Reha vor Rente: Die Rentenversicherung prüft zuerst, ob eine medizinische oder berufliche Rehabilitation helfen kann.
Für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, gibt es einen Vertrauensschutz: Sie können bei Berufsunfähigkeit eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommen. Auch dann prüft die Rentenversicherung aber, ob eine andere, zumutbare Tätigkeit möglich ist. Wer später geboren ist, hat diesen Schutz für den eigenen Beruf nicht mehr.
Wie hoch eine Erwerbsminderungsrente in deinem Fall wäre, kannst du bei einer Beratung der Rentenversicherung erfragen. Wir nennen hier bewusst keine Durchschnittsbeträge, weil sie für deine Entscheidung wenig aussagen.
Der Unterschied, auf den es ankommt
Die Erwerbsminderungsrente fragt: Kannst du auf dem Arbeitsmarkt überhaupt noch irgendetwas arbeiten, und wie viele Stunden? Die private Berufsunfähigkeitsversicherung fragt in einem guten Vertrag: Kannst du deinen eigenen, zuletzt ausgeübten Beruf noch zu mindestens 50 Prozent ausüben?
Ein Beispiel, von uns erfunden: Eine Zahntechnikerin bekommt eine Erkrankung der Hände und kann ihre feine Handarbeit nicht mehr machen. Sie könnte aber sechs Stunden täglich am Empfang einer Praxis sitzen. Für die gesetzliche Rentenversicherung ist sie nach den Stundengrenzen nicht erwerbsgemindert, weil sie noch sechs Stunden in irgendeiner Tätigkeit arbeiten kann. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ohne abstrakte Verweisung würde ihren bisherigen Beruf prüfen und, wenn sie ihn zu mehr als der Hälfte nicht mehr ausüben kann, die vereinbarte Rente zahlen.
Die beiden Prüfungen laufen unabhängig voneinander: Die private Versicherung prüft nach ihrem Vertrag, die Rentenversicherung nach dem Gesetz. Und nicht jeder, der seinen Beruf verliert, bekommt eine Erwerbsminderungsrente.
Kurz gesagt
Die Erwerbsminderungsrente schützt davor, gar nicht mehr arbeiten zu können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt davor, den eigenen Beruf nicht mehr ausüben zu können. Für viele Menschen liegt zwischen diesen beiden Fällen ein großer Teil des Risikos.

Die Klausel, die den Unterschied ausmacht: abstrakte Verweisung
Das Gesetz erlaubt in § 172 VVG, dass ein Vertrag die Leistung zusätzlich davon abhängig macht, dass du keine andere Tätigkeit ausüben kannst, die deinen Kenntnissen, Fähigkeiten und deiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Das nennt man Verweisung.
- Abstrakte Verweisung: Der Versicherer darf dich auf einen anderen Beruf verweisen, den du theoretisch ausüben könntest, auch wenn du ihn gar nicht ausübst und keine Stelle findest.
- Konkrete Verweisung: Der Versicherer darf nur auf einen anderen Beruf verweisen, den du tatsächlich ausübst.
Die BaFin rät ausdrücklich, Verträge mit abstrakter Verweisungsklausel zu meiden, weil du sonst riskierst, keine Rente zu bekommen. Die Verbraucherzentralen nennen den Verzicht auf die abstrakte Verweisung als eine der Mindestbedingungen eines guten Vertrags. Ihr Beispiel: Bei einer Chirurgin, deren Hand nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist, wird nicht geprüft, ob sie stattdessen als Gutachterin arbeiten könnte.
Such in den Bedingungen nach dem Wort „Verweisung“ und lies den Absatz ganz.
Was ein guter Vertrag laut Verbraucherzentralen mindestens enthält
Die Verbraucherzentralen haben eine Liste von Regelungen, die ein Vertrag ihrer Ansicht nach mindestens enthalten sollte. Daran kannst du jedes Angebot messen:
- Die Rente wird gezahlt, wenn du in deinem zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent tätig sein kannst, auch nach einem Berufswechsel.
- Verzicht auf die abstrakte Verweisung.
- Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn sie voraussichtlich sechs Monate anhält oder dieser Zeitraum schon verstrichen ist.
- Die Rente wird rückwirkend ab dem ersten Tag dieser sechs Monate gezahlt.
- Bei verspäteter Meldung wird mindestens drei Jahre rückwirkend gezahlt.
- Während der Leistungsprüfung kannst du die Beiträge stunden lassen.
- Der Versicherer verzichtet auf Kündigung oder Beitragserhöhung, wenn du Vorerkrankungen ohne eigenes Verschulden nicht angegeben hast.
- Der Vertrag gilt weltweit.
- Bei einer befristeten Anerkennung müssen gezahlte Renten nicht zurückgezahlt werden.
Die Verbraucherzentralen schreiben auch, dass die Bedingungen verschiedener Anbieter von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ reichen und große Preisunterschiede möglich sind. Ein sorgfältiger Vergleich und unabhängige Beratung sind deshalb wichtig.
Rentenhöhe, Laufzeit und Beiträge
- Rentenhöhe. Die versicherte Rente sollte nach Ansicht der Verbraucherzentralen die laufenden Ausgaben decken, die auch bei Berufsunfähigkeit weiterlaufen, etwa Miete, Haushalt und Altersvorsorge. Als Richtwert nennen sie oft 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens.
- Laufzeit. Der Vertrag sollte idealerweise bis zum Rentenalter laufen, also bis 67. Die Verbraucherzentralen warnen vor Verträgen, die früher enden, weil das Risiko einer Berufsunfähigkeit mit dem Alter steigt. Kürzen oder kündigen kannst du später immer noch.
- Dynamik. Eine vereinbarte Dynamik erhöht die Rente regelmäßig. Die Verbraucherzentralen rechnen vor, dass 1.000 Euro bei 2 Prozent Inflation pro Jahr nach 20 Jahren nur noch eine Kaufkraft von 672,97 Euro haben.
- Nachversicherungsgarantie. Damit kannst du die Rente bei bestimmten Ereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Karriereschritt ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen.
- Selbstständiger Vertrag. Die Verbraucherzentralen halten eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung für am sinnvollsten. Von der Kopplung mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung raten sie ab, weil sie meist zu teuer ist.
Die Beiträge hängen laut BaFin von Beruf, Alter, Gesundheitszustand und Rentenhöhe ab. Für Menschen in Ausbildung oder am Berufsanfang gibt es laut Verbraucherzentralen Starterpolicen, die in den ersten Jahren günstiger sind, danach aber über den normalen Beitrag steigen und über die ganze Laufzeit teurer werden. Berufsunfähigkeitsversicherungen können steuerlich gefördert werden. Dazu beraten laut BaFin Finanzämter, Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine.
Gesundheitsfragen und Risikovoranfrage
Vor dem Abschluss musst du Gesundheitsfragen beantworten. Nach § 19 VVG musst du die Umstände angeben, die du kennst und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Die Verbraucherzentralen raten dringend, vollständig und richtig zu antworten: Sonst kann der Versicherer später wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten, und du hättest jahrelang gezahlt, ohne im Ernstfall etwas zu bekommen.
Hilfreich ist, vor dem Ausfüllen deine Patientenakte oder eine Auskunft deiner Krankenkasse anzufordern. So siehst du, welche Diagnosen dort stehen, auch solche, an die du dich nicht erinnerst.
Versicherer bewerten dieselben Angaben unterschiedlich. Die Verbraucherzentralen berichten von Tests, bei denen dieselbe Person bei einem Anbieter einen normalen Vertrag, beim nächsten einen Risikozuschlag und bei einem dritten eine Ablehnung bekommen hätte. Wenn du wegen Vorerkrankungen Probleme fürchtest, empfehlen sie eine anonyme Risikovoranfrage. Dabei fragt ein Dienstleister bei Versicherern an, ob und zu welchen Bedingungen sie dich versichern würden, ohne deinen Namen zu nennen.
Nach dem Abschluss kannst du deine Vertragserklärung nach § 8 VVG innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung in Textform widerrufen.
Wenn du keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommst
Wegen Vorerkrankungen, eines riskanten Berufs oder des Preises bekommen manche Menschen keinen passenden Vertrag. Die Verbraucherzentralen schreiben dazu zweierlei. Erstens: Eine wirkliche Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es nicht, wenn es um die Absicherung der eigenen Arbeitskraft geht. Zweitens: Wer keine bekommt, sollte die anderen Möglichkeiten in dieser Reihenfolge prüfen:
- Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung. Sie fragt, wie die gesetzliche Rente, nicht nach deinem eigenen Beruf, sondern danach, ob du überhaupt noch arbeiten kannst.
- Eine Grundfähigkeitsversicherung. Sie zahlt laut Verbraucherzentralen, wenn du eine im Vertrag genannte Fähigkeit wie Sehen, Gehen oder Heben dauerhaft und erheblich verlierst. Kleine Einschränkungen reichen nicht.
- Erst danach eine Dread-Disease-Versicherung, die bei bestimmten schweren Krankheiten zahlt und laut Verbraucherzentralen sehr teuer sein kann.
Die Grundfähigkeitsversicherung bewerten die Verbraucherzentralen als mögliche Notlösung, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel nicht ersetzt.
Wenn du berufsunfähig wirst
Der Antrag auf Leistung ist oft der schwierigste Teil, und er kommt in einer Zeit, in der es dir gesundheitlich nicht gut geht. Ein paar Dinge helfen:
- Melde dich früh beim Versicherer und frag nach den Unterlagen, die er braucht. Gute Verträge zahlen rückwirkend, aber verlass dich nicht darauf.
- Beschreib deinen Beruf genau, mit allen Tätigkeiten und wie viel Zeit sie jeweils einnehmen. Geprüft wird, was du in gesunden Tagen tatsächlich gemacht hast.
- Sammle ärztliche Unterlagen, die beschreiben, was du nicht mehr kannst, nicht nur die Diagnose.
- Stell bei Bedarf parallel einen Antrag bei der Rentenversicherung. Die Verfahren sind unabhängig voneinander.
- Hol dir Hilfe, wenn der Versicherer ablehnt oder nur befristet anerkennt. Die Verbraucherzentralen beraten, der Versicherungsombudsmann schlichtet kostenlos, und für die Durchsetzung deiner Rechte sind laut BaFin am Ende die Gerichte zuständig.
Bei der BaFin kannst du dich über einen Versicherer beschweren, sie kann aber deine individuellen Rechte nicht durchsetzen. Wie ein Versicherer und eine Lebensversicherung allgemein funktionieren, erklärt Lebensversicherung.
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Wann zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kannst. Laut BaFin genügt meist ein Grad von 50 Prozent. Gute Verträge zahlen, wenn der Zustand voraussichtlich sechs Monate anhält.
Was ist der Unterschied zur Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung prüft, wie viele Stunden du noch in irgendeiner Tätigkeit arbeiten kannst: unter drei Stunden voll, drei bis unter sechs Stunden teilweise. Die Berufsunfähigkeitsversicherung prüft deinen eigenen Beruf.
Was ist die abstrakte Verweisung?
Eine Klausel, mit der der Versicherer dich auf einen anderen Beruf verweisen darf, den du theoretisch ausüben könntest. Die BaFin rät, Verträge mit abstrakter Verweisung zu meiden.
Wie hoch sollte die Rente sein?
So hoch, dass sie die Ausgaben deckt, die weiterlaufen, etwa Miete, Haushalt und Altersvorsorge. Die Verbraucherzentralen nennen oft 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens als Richtwert.
Was passiert, wenn ich bei den Gesundheitsfragen etwas vergesse?
Der Versicherer kann wegen Verletzung der Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten. Fordere vor dem Ausfüllen deine Unterlagen bei Ärzten oder der Krankenkasse an. Manche Verträge verzichten auf Rücktritt, wenn dich kein Verschulden trifft.
Bekomme ich als nach 1961 Geborene oder Geborener eine gesetzliche Rente bei Berufsunfähigkeit?
Nein, nicht für den eigenen Beruf. Den Vertrauensschutz bei Berufsunfähigkeit gibt es laut Rentenversicherung nur für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Alle anderen haben nur die Erwerbsminderungsrente.
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