Kfz-Versicherung: Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko einfach erklärt
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland keine freiwillige Entscheidung: Ohne sie wird kein Auto zugelassen. Alles andere schon. Teilkasko und Vollkasko schließt du ab, wenn du willst, und sie zahlen für ganz unterschiedliche Dinge. Hier steht, was jeder Baustein abdeckt, wie Selbstbeteiligung, Typklasse und Schadenfreiheitsklasse deinen Beitrag verändern, was bei einem Totalschaden passiert und bis wann du zum Jahresende wechseln kannst.

Die meisten Menschen schließen eine Kfz-Versicherung einmal ab und schauen danach nur noch auf den Preis. Das ist verständlich, denn der Vertrag ist lang und die Begriffe klingen alle gleich. Trotzdem entscheidet genau dieser Vertrag, wer nach einem Unfall zahlt und wie viel bei dir hängen bleibt.
Dieser Text erklärt die deutsche Kfz-Versicherung in normaler Sprache. Er empfiehlt kein Unternehmen und sagt dir nicht, welchen Tarif du nehmen sollst. Er sagt dir, welche Fragen du stellen kannst, bevor du unterschreibst, und wo die Antwort steht.
Warum die Kfz-Haftpflicht Pflicht ist
Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes verpflichtet den Halter eines Fahrzeugs, eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden, Sachschäden und sonstige Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Die BaFin schreibt die praktische Folge in einem Satz: Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung darf in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen werden.
Deshalb fängt eine Zulassung bei der Versicherung an und nicht beim Amt. Du bekommst dort eine elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB. Die BaFin beschreibt sie als Nachweis der gesetzlich erforderlichen Kfz-Haftpflichtversicherung, und die Zulassungsstelle holt sich die Daten damit elektronisch ab.
Wie viel die Haftpflicht mindestens decken muss, ist ebenfalls vorgeschrieben. Die BaFin nennt auf ihrer Seite zur Kfz-Versicherung als Mindestsummen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Viele Verträge liegen darüber, oft mit einer pauschalen Deckungssumme für alles zusammen. Das ist die eine Stelle, an der mehr Deckung wenig kostet und im schlimmsten Fall sehr viel ausmacht: Ein Unfall mit schwer verletzten Menschen kostet mehr, als die meisten Leute vermuten.
Und noch etwas, das kaum jemand weiß: Eine Versicherung darf deinen Antrag auf Kfz-Haftpflicht nicht einfach ablehnen. § 5 des Pflichtversicherungsgesetzes verpflichtet die Unternehmen grundsätzlich zum Abschluss und lässt eine Ablehnung nur in bestimmten Fällen zu, etwa nach einer früheren Kündigung wegen Prämienverzugs. Der Antrag gilt außerdem als angenommen, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang schriftlich ablehnt. Für Taxen, Mietwagen und Selbstfahrervermietfahrzeuge gilt diese Frist nicht.
Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: drei Dinge in einem Vertrag
In einem Kfz-Vertrag stecken meistens mehrere Deckungen, die verschiedene Aufgaben haben. Wer sie auseinanderhält, versteht auch das Angebot.
Kfz-Haftpflicht
Sie zahlt den Schaden, den du mit deinem Auto anderen zufügst: das Fahrzeug, gegen das du gefahren bist, die verletzte Person, den umgefahrenen Zaun. Dein eigenes Auto zahlt sie nicht. Das ist kein Kleingedrucktes, sondern der Sinn der Sache. Die Pflichtversicherung gibt es, damit die geschädigte Person ihr Geld bekommt, auch wenn der Verursacher es nicht hat.
Teilkasko
Sie zahlt Schäden an deinem eigenen Auto, für die niemand haftbar ist. Die BaFin zählt auf: Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch und Kurzschluss an der Verkabelung. Zusammenstöße mit Tieren stehen in vielen Verträgen ebenfalls drin. In welchem Umfang, steht in deinen Bedingungen und nicht im Werbetext.
Vollkasko
Sie enthält alles aus der Teilkasko und kommt zusätzlich für selbst verschuldete Unfälle auf sowie für mutwillige oder bösartige Beschädigung durch Dritte, also Vandalismus. Die BaFin weist darauf hin, dass Kasko freiwillig und gesetzlich nicht geregelt ist: Es gibt keine vorgeschriebene Mindestdeckung. Deshalb unterscheiden sich Kaskobedingungen von Anbieter zu Anbieter stärker als die Haftpflicht.
Eine Deckung, die es hier so nicht gibt: In den USA wird im Autovertrag eine eigene Deckung für Behandlungskosten nach einem Unfall verkauft. In Deutschland läuft das über die Krankenversicherung, die ohnehin Pflicht ist, und über die Haftpflicht der Person, die den Unfall verursacht hat. Einen eigenen Baustein dafür kaufst du nicht.
Die Selbstbeteiligung, und was sie wirklich kostet
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den du bei einem Kaskoschaden selbst trägst. Die Versicherung zahlt erst, was darüber liegt. Sie gilt nur in Teilkasko und Vollkasko, oft mit getrennten Beträgen für beide, und sie hat mit der Haftpflicht nichts zu tun: Wenn du jemand anderem einen Schaden zufügst, zahlt die Haftpflicht ohne Selbstbeteiligung.
Die BaFin schreibt, dass die Höhe der Selbstbeteiligung bei der Berechnung des Beitrags eine Rolle spielt. Mehr Selbstbeteiligung bedeutet weniger Beitrag, und genau da liegt der Haken: Du sparst jedes Jahr ein bisschen und zahlst im Schadenfall alles auf einmal. Nimm einen Betrag, den du notfalls aus der Rücklage bezahlen kannst, ohne dafür einen teuren Kredit aufzunehmen.
Zwei Zahlen, die gern verwechselt werden
Der Beitrag ist das, was du jedes Jahr zahlst, egal ob etwas passiert. Die Selbstbeteiligung ist das, was du zahlst, wenn etwas passiert. Ein Angebot ist erst dann günstiger als ein anderes, wenn beide Zahlen nebeneinanderliegen, dazu dieselben Bausteine und dieselbe Deckungssumme.
Wie dein Beitrag zustande kommt
Es gibt keinen Preis für Kfz-Versicherung, den man irgendwo nachschlagen kann. Es gibt Merkmale, aus denen jedes Unternehmen seinen eigenen Beitrag rechnet. Die BaFin nennt Typ- und Regionalklassen, den Schadenfreiheitsrabatt, das Alter der fahrenden Personen, die jährliche Fahrleistung und die Höhe der Selbstbeteiligung.
Typklasse
Sie hängt am Automodell. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV, wertet dafür die Schäden und Reparaturkosten der letzten drei Jahre aus, für fast 32.000 Modelle. In der Kfz-Haftpflicht gibt es 16 Typklassen von 10 bis 25, in der Teilkasko 24 von 10 bis 33 und in der Vollkasko 25 von 10 bis 34. Für die Versicherer ist die Einstufung nicht bindend: Sie können sie für neue Verträge sofort übernehmen und für laufende Verträge zum nächsten Versicherungsjahr.
Regionalklasse
Sie hängt an deinem Zulassungsbezirk. Der GDV veröffentlicht die Regionalklassen einmal im Jahr, zuletzt für 413 Bezirke. Es gibt 12 Klassen in der Haftpflicht, 16 in der Teilkasko und 9 in der Vollkasko. Auch sie sind für die Versicherer nicht bindend. Ein Umzug in einen anderen Bezirk kann den Beitrag also verändern, ohne dass sich an deinem Fahren irgendetwas geändert hat.
Schadenfreiheitsklasse
Sie hängt an deiner Schadenbilanz. Der GDV beschreibt das Prinzip schlicht: Mit jedem unfallfreien Jahr verbessert sich die Einstufung um eine Klasse. Dazu kommen Angaben, die du selbst machst, etwa die jährliche Fahrleistung und wer das Auto fahren darf. Diese Angaben musst du aktuell halten. Wenn sich etwas ändert, sag es der Versicherung, statt zu hoffen, dass es nicht auffällt.
Was nach einem gemeldeten Schaden mit dem Rabatt passiert
Wenn deine Versicherung einen Schaden zahlt, rutschst du in der Schadenfreiheitsklasse zurück. Der GDV schreibt dazu, dass man nicht sofort wieder auf den Anfangswert fällt: Je nach erreichter Klasse werden unfallfreie Jahre weiterhin anerkannt. Wie weit genau zurückgestuft wird, steht in der Tabelle deines Vertrags, und diese Tabellen sind nicht überall gleich.
Daraus folgt eine Rechnung, die sich bei kleinen Schäden lohnt. Ein kleiner Kaskoschaden kann über die nächsten Jahre mehr Beitrag kosten, als die Reparatur gekostet hätte. Frag deine Versicherung, was die Rückstufung dich in den Folgejahren kostet, bevor du entscheidest, ob du die Zahlung in Anspruch nimmst. Ob und wie schnell du einen Schaden melden musst, steht dagegen in deinen Bedingungen, und daran hältst du dich besser.
Bei der Haftpflicht hast du diese Wahl nur eingeschränkt, weil die geschädigte Person ihren Anspruch gegen die Versicherung geltend machen kann. Bei einem sehr kleinen Sachschaden ist trotzdem eine Frage erlaubt: Was würde es kosten, den Schaden der Gegenseite selbst zu bezahlen, und was kostet die Rückstufung. Die Antwort auf beides bekommst du bei deiner Versicherung, schriftlich.
Wenn das Auto ein Totalschaden ist
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur mehr kostet, als das Auto noch wert ist. Bezahlt wird dann nicht die Reparatur, sondern der Wiederbeschaffungswert: der Preis, den du am Tag des Schadens für ein gleichwertiges gebrauchtes Auto zahlen müsstest. Davon wird üblicherweise der Restwert abgezogen, also das, was ein Abnehmer für das Wrack noch bietet. Der GDV beschreibt die Abrechnung genau so.
Der Wiederbeschaffungswert ist weder der Preis, den du damals bezahlt hast, noch der Betrag, den du noch schuldest. Und die Finanzierung ist die Stelle, an der das wehtut.
Zwei Zahlen, die auseinanderlaufen
Was das Auto wert ist und was du noch dafür schuldest, bewegt sich unabhängig voneinander. Den einen Wert drückt der Wertverlust, den anderen der Tilgungsplan. Die Versicherung antwortet nur auf den ersten. Stell dem Kreditvertrag die aktuelle Restschuld und dem Auto einen realistischen Wert gegenüber, dann siehst du in einer Minute, ob eine Lücke besteht.
Für geleaste und finanzierte Autos bieten viele Versicherer einen Zusatzbaustein für genau diese Lücke an, oft Differenzdeckung oder GAP-Deckung genannt. Ob dein Vertrag ihn enthält, was er kostet und ob der Leasingvertrag das Thema schon abdeckt, steht in den beiden Verträgen. Frag danach, bevor du unterschreibst.
Bei der Bewertung selbst darfst du nachfragen. Lass dir erklären, wie der Wiederbeschaffungswert und der Restwert ermittelt wurden, und bitte um die Unterlagen dazu. Wenn du die Zahl für falsch hältst, ist das der Anfang einer Beschwerde, und wie die läuft, steht weiter unten.
Wenn der Unfallgegner nicht versichert ist oder wegfährt
In den USA kauft man dafür eine eigene Deckung im eigenen Vertrag, die uninsured motorist coverage. In Deutschland gibt es dieses Produkt nicht, und zwar weil die Lücke anders geschlossen wurde: Es gibt einen Entschädigungsfonds, getragen von der Verkehrsopferhilfe e. V.
Die Verkehrsopferhilfe reguliert Ansprüche aus Unfällen in drei Fallgruppen: Das Fahrzeug der Gegenseite war nicht versichert, es konnte nicht ermittelt werden, oder es wurde vorsätzlich und rechtswidrig zur Schadensverursachung benutzt. Für geschädigte Personen ist das kostenlos; der Verein prüft die Ansprüche und beauftragt eines seiner Mitgliedsunternehmen mit der Regulierung. Geschützt sind nicht nur Autofahrende. Der GDV weist darauf hin, dass auch Menschen zu Fuß oder auf dem Rad bei der Verkehrsopferhilfe richtig sind, wenn sie von einem nicht versicherten Auto angefahren werden.
Eine Einschränkung ist wichtig, und sie betrifft genau den Fall, an den die meisten zuerst denken. Bei Fahrerflucht, also wenn das Fahrzeug nicht ermittelt werden kann, werden Sachschäden nur ersetzt, wenn bei demselben Unfall auch eine erhebliche Körperverletzung entstanden ist, und dann mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro. Bei einem unversicherten oder vorsätzlich genutzten Fahrzeug gelten diese beiden Einschränkungen nicht. Die Verkehrsopferhilfe beschreibt das auf ihrer Seite zum Garantiefonds so.
Praktisch heißt das: Für den zerkratzten Lack auf dem Parkplatz, dessen Verursacher weg ist, bleibt deine eigene Kaskoversicherung der Weg. Der Fonds ist kein Ersatz dafür, sondern schließt die Lücken, die das Pflichtversicherungssystem sonst offen lässt.
Was du nach einem Unfall machst
- Erst die Sicherheit. Warnblinkanlage an, Warnweste an, Warndreieck aufstellen, Verletzten helfen. Bei Verletzten wählst du die 112.
- Polizei, wenn es nötig ist. Bei Verletzten, bei Streit über den Hergang, bei Fahrerflucht, bei Diebstahl und bei Vandalismus. Viele Kaskoverträge verlangen bei Diebstahl ausdrücklich eine Anzeige. Was dein Vertrag verlangt und wie schnell, steht in deinen Bedingungen.
- Dokumentiere, solange alles noch da ist. Fotos von beiden Fahrzeugen, von der Stelle, von den Kennzeichen und von der Umgebung. Notier Namen, Anschrift, Versicherung und Versicherungsnummer der Gegenseite sowie die Namen von Zeugen.
- Meld den Schaden deiner Versicherung. Zügig und über den Weg, den dein Vertrag nennt. Frag dabei direkt, welche Unterlagen gebraucht werden und bis wann.
- Beschreib, was war, und rate nichts. Wenn du etwas nicht weißt, sag das. Unterschreib nichts, was du nicht verstanden hast, und heb jede Nachricht auf, die du bekommst.
Danach übernimmt die Versicherung die Prüfung: Sie kann jemanden schicken, Unterlagen anfordern, das Fahrzeug begutachten und entscheiden, was nach dem Vertrag gedeckt ist und was es wert ist. Streit gibt es dabei meistens über drei Dinge, und alle drei sind lösbar: wer schuld war, was die Reparatur kosten darf und was das Auto wert war.
Kündigen und wechseln: die Fristen
Die meisten Kfz-Verträge laufen bis zum 31. Dezember. Die BaFin nennt für die reguläre Kündigung eines solchen Vertrags den 30. November als spätesten Zeitpunkt. Kommt die Kündigung später, läuft der Vertrag ein weiteres Jahr. Das ist der Grund, warum im November überall Werbung für Kfz-Versicherung hängt.
Es gibt zwei Ausgänge außer der Reihe, und beide hängen an einem Monat. Nach einem Schadenfall darfst du kündigen, und zwar innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Das gilt in beide Richtungen: Die Versicherung darf das auch. Und wenn dein Beitrag erhöht wird, hast du ab dem Erhalt der Mitteilung einen Monat Zeit zu kündigen. Beides steht auf der Seite der BaFin zur Kfz-Versicherung.
Zwei Dinge gehen beim Wechsel häufig schief. Kündige nicht, bevor der neue Vertrag wirklich steht, denn ohne Haftpflicht darf das Auto nicht am Verkehr teilnehmen. Und sorg dafür, dass deine Schadenfreiheitsklasse mitkommt: Die alte Versicherung bestätigt sie der neuen, und wenn das nicht passiert, zahlst du ohne Grund den Beitrag einer Anfängerin.
Was du vor dem Abschluss liest
- Vergleich gleiche Dinge. Dieselbe Deckungssumme in der Haftpflicht, dieselben Bausteine, dieselbe Selbstbeteiligung in Teil- und Vollkasko, dieselbe Zahlweise. Sonst vergleichst du Preise für zwei verschiedene Produkte.
- Schau, wer fahren darf. Partner, Kinder, Eltern, gelegentliche Mitfahrende am Steuer. Wer nicht eingetragen ist, kann im Schadenfall teuer werden.
- Frag nach der Werkstattbindung. Manche Tarife sind günstiger, dafür reparierst du im Kaskofall in einer Partnerwerkstatt. Das kann in Ordnung sein, du solltest es nur vorher wissen.
- Lies, was bei grober Fahrlässigkeit passiert. Manche Verträge verzichten auf die Kürzung, andere nicht. Das steht in den Bedingungen, nicht im Preisvergleich.
- Halt die Angaben aktuell. Fahrleistung, Anschrift, Nutzung des Fahrzeugs, Fahrerkreis. Eine Änderung meldest du, sobald sie feststeht.
- Heb die Unterlagen auf. Versicherungsschein, Bedingungen, Nachweis der Schadenfreiheitsklasse, Zahlungsbelege und jeden Schriftwechsel zu einem Schaden.
Wenn die Versicherung nicht zahlt
Der Weg hat drei Stufen und eine feste Reihenfolge. Eine staatliche Versicherungsaufsicht pro Bundesland, an die man sich als Einzelperson wendet, gibt es in Deutschland nicht; die Aufsicht ist bundesweit bei der BaFin.
- Zuerst beim Versicherer selbst. Schriftlich, mit Vertrags- und Schadennummer, mit der Bitte um eine Begründung und um die Unterlagen, auf die sich die Entscheidung stützt. Setz eine Frist und heb alles auf.
- Dann der Versicherungsombudsmann. Das Schlichtungsverfahren ist für dich kostenlos und geht ohne Anwalt. Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro kann die Entscheidung den Versicherer zur Leistung verpflichten; darüber spricht die Schlichtungsstelle eine Empfehlung aus. Zuständig ist sie vor allem für eigene Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag bis zu einem Wert von 100.000 Euro, und nur, wenn dein Versicherer Mitglied ist. Für private Kranken- und Pflegeversicherung gibt es einen eigenen Ombudsmann. Während des Verfahrens ist die Verjährung deiner Ansprüche gehemmt, und die meisten Verfahren dauern weniger als drei Monate.
- Und die BaFin. Die Beschwerde bei der BaFin läuft über ein Onlineformular und ist kostenlos; es gibt auch ein gebührenfreies Verbrauchertelefon unter 0800 2 100 500. Die BaFin sagt allerdings selbst deutlich, was sie nicht tut: Sie kann Verbraucherinnen und Verbrauchern im Einzelfall nicht zu ihrem Recht verhelfen und keinen Schadensersatz durchsetzen. Dafür sind Ombudsleute, Schlichtungsstellen und Gerichte da. Die Beschwerde ist trotzdem sinnvoll, weil die Aufsicht so sieht, was in einem Unternehmen systematisch schiefläuft.
Wenn das alles nichts bringt, bleibt der Gerichtsweg. Ob sich das lohnt, hängt vom Betrag und von den Unterlagen ab, die du hast. Deshalb der Rat von ganz oben: Schreib alles auf, solange du es noch weißt.
Quellen, die wir geöffnet haben
Die Angaben in diesem Artikel wurden am 22. September 2026 auf diesen Seiten geprüft:
- BaFin: Kfz-Versicherung und Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung?
- Pflichtversicherungsgesetz, § 1 und § 5
- GDV: So setzt sich der Versicherungsbeitrag für einen Pkw zusammen
- GDV: Neue Typklassen und Regionalklassen kurz erklärt
- GDV: Wiederbeschaffungswert und Restwert beim Totalschaden
- Verkehrsopferhilfe e. V.: Garantiefonds und GDV: Wer zahlt, wenn der Unfallverursacher nicht versichert ist
- Versicherungsombudsmann: Das Schlichtungsverfahren
- BaFin: Bei der BaFin beschweren
Dieser Artikel ist eine Lokalisierung für Deutschland und keine Übersetzung eines amerikanischen Textes. Er nennt keine Preise, weil Beiträge von Merkmalen abhängen, die bei jeder Person anders sind. Er ist keine Rechts- und keine Versicherungsberatung.
Häufige Fragen zur Kfz-Versicherung
Ist die Kfz-Versicherung in Deutschland Pflicht?
Die Kfz-Haftpflicht ja. § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes verpflichtet den Halter, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, und ohne sie wird laut BaFin kein Fahrzeug zugelassen. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig. Bei einem finanzierten oder geleasten Auto kann allerdings der Vertrag mit der Bank oder der Leasinggesellschaft eine Kaskoversicherung verlangen.
Zahlt die Haftpflicht auch Schäden an meinem eigenen Auto?
Nein. Die Kfz-Haftpflicht zahlt den Schaden, den du anderen zufügst. Für dein eigenes Auto brauchst du Teilkasko oder Vollkasko, und beide haben eine Selbstbeteiligung. Wenn jemand anderes den Unfall verursacht hat, zahlt dessen Haftpflicht deinen Schaden.
Lohnt sich Vollkasko bei einem älteren Auto?
Das hängt daran, was das Auto noch wert ist und was du im Ernstfall selbst tragen könntest. Bei einem Totalschaden zahlt die Kasko den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, und bei einem alten Auto ist diese Summe klein. Rechne den Jahresbeitrag der Vollkasko gegen diesen Wert und beziehe die Selbstbeteiligung mit ein. Bei einem finanzierten oder geleasten Fahrzeug entscheidest du das nicht allein: Da steht meistens etwas im Vertrag.
Bis wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?
Bei einem Vertrag, der zum Jahresende läuft, nennt die BaFin den 30. November als spätesten Zeitpunkt für die reguläre Kündigung. Dazu kommen zwei Sonderfälle mit je einem Monat Frist: nach einem Schadenfall, gerechnet ab dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung, und bei einer Beitragserhöhung, gerechnet ab dem Erhalt der Mitteilung. Kündige erst, wenn der neue Vertrag steht.
Kann eine Versicherung mich einfach ablehnen?
Bei der Kfz-Haftpflicht nur eingeschränkt. § 5 des Pflichtversicherungsgesetzes verpflichtet die Unternehmen grundsätzlich zum Abschluss und lässt eine Ablehnung nur in bestimmten Fällen zu, etwa nach einer früheren Kündigung wegen Prämienverzugs. Der Antrag gilt sogar als angenommen, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang schriftlich ablehnt. Für Taxen, Mietwagen und Selbstfahrervermietfahrzeuge gilt diese Frist nicht. Bei Teilkasko und Vollkasko gibt es diesen Anspruch nicht, weil sie freiwillig sind.
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