
Was du in der ersten Stunde tust
Die erste Stunde gehört der Stelle, über die das Geld gegangen ist, nicht der Polizei. Eine Bank, ein Kartenanbieter, ein Zahlungsdienst oder der Herausgeber einer Gutscheinkarte kann eine Zahlung manchmal noch anhalten, sperren oder zurückholen, und diese Möglichkeit wird mit jeder Stunde kleiner. Die Anzeige kommt danach, und sie bleibt wichtig.
- Ruf die Stelle an, über die gezahlt wurde. Benutz die Nummer auf deiner Karte, auf dem Kontoauszug oder in der App, die du schon hattest, nie eine Nummer, die dir der Täter gegeben hat. Sag klar, dass du getäuscht wurdest, und frag, was sich noch stoppen lässt. Lass dir ein Aktenzeichen geben.
- Sperr Karten und Zugänge. Die BaFin nennt auf ihrer Seite zum Datendiebstahl dafür die eigene Bank oder den Sperr-Notruf 116 116. Er ist rund um die Uhr erreichbar, auch an Feiertagen, und sperrt girocard, Kreditkarte, Online-Banking, den elektronischen Personalausweis und die SIM-Karte.
- Nimm dem Täter jeden Zugang weg. Wenn du ein Programm zur Fernwartung installiert hast, trenn das Gerät vom Internet und deinstallier es. Wenn du ein Passwort weitergegeben hast, änder es, auch überall dort, wo du es noch benutzt.
- Schreib auf, was passiert ist, solange du es noch genau weißt. Daten, Uhrzeiten, Beträge, Rufnummern, IBAN, Links, Namen und Bildschirmfotos. Jede Stelle fragt dieselben Dinge.
- Erstatte Anzeige. Online über die Onlinewache deines Bundeslandes oder auf der nächsten Dienststelle. In dringenden Fällen, etwa wenn gleich jemand Geld an deiner Tür abholen will, ruf die 110.
Wenn du außer Geld auch Ausweisdaten, Zugangsdaten oder Kopien von Dokumenten herausgegeben hast, ist das ein zweites Problem. Sag das bei der Anzeige ausdrücklich dazu und beobachte deine Konten in den nächsten Wochen genauer.
Warum die Reihenfolge zählt
Die Stellen haben verschiedene Aufgaben, und nur manche von ihnen können etwas an deinem Geld ändern. Die Bank arbeitet an der einzelnen Zahlung. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln gegen die Täter. Sie treiben aber kein Geld für einzelne Betroffene ein.
Bei manchen Zahlungen gibt es feste Fristen, die mit deiner Meldung zu tun haben. Hast du eine Zahlung nicht autorisiert, etwa weil jemand mit deinen Daten selbst überwiesen hat, muss die Bank dir den Betrag nach § 675u BGB spätestens bis zum Ende des Geschäftstags nach deiner Meldung erstatten. Bei einer Lastschrift ohne dein Mandat schreibt die BaFin auf ihrer Seite zu Überweisungen und Lastschriften, dass du das unverzüglich melden musst und dass die Erstattung entfällt, wenn du sie nicht innerhalb von 13 Monaten nach der Belastung verlangst.
Eine Überweisung, die du selbst freigegeben hast, ist schwerer. Eine Echtzeitüberweisung ist laut BaFin innerhalb von zehn Sekunden auf dem Empfängerkonto. Deine Bank kann die Empfängerbank nur bitten, das Geld zurückzuschicken, solange es dort noch liegt. Wie das im Einzelnen läuft, steht in Echtzeitüberweisung und Betrug.
Anzeigen und Zurückbekommen sind zwei verschiedene Dinge
Eine Anzeige hilft fast immer dem Verfahren und hilft, eine Masche zu erkennen. Sie bringt das Geld aber nicht von selbst zurück auf dein Konto. Direkt um dein Geld geht es nur bei den Schritten, die sich an die Stelle richten, über die es gegangen ist.
Was je nach Zahlungsart realistisch ist
Wie das Geld weggegangen ist, entscheidet, was sich noch tun lässt.
Karte und Online-Banking ohne deine Freigabe
Das ist die stärkste Lage. Wenn jemand deine Karte oder deinen Zugang benutzt hat, ohne dass du die Zahlung freigegeben hast, gilt die Erstattungspflicht aus § 675u BGB. Nach § 675v BGB kann die Bank dafür in der Regel höchstens 50 Euro von dir verlangen. Mehr nur, wenn sie dir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist. Beschreib deshalb genau, wer was ausgelöst hat.
Girocard und Lastschrift
Wenn deine girocard gestohlen wurde oder ihre Daten in falsche Hände geraten sind, lass sie nicht nur bei der Bank sperren. Die BaFin weist darauf hin, dass nur die Polizei eine KUNO-Sperrung veranlassen kann, die den Missbrauch der Karte im Lastschriftverfahren an Ladenkassen erschwert. Bank und Sperr-Notruf können das nicht.
Überweisung, die du selbst ausgelöst hast
Ruf sofort an und lass die Bank die Empfängerbank kontaktieren. Was zurückkommen kann, ist nur das, was dort noch nicht weitergeschoben wurde.
Gutscheinkarten
Ruf sofort den Herausgeber der Karte an und frag, ob noch Guthaben da ist und gesperrt werden kann. Heb Karte und Kassenbon auf. Mehr dazu in Betrug mit Gutscheinkarten.
Kryptowährung
Melde die Zahlung der Börse oder dem Automatenbetreiber, über den sie lief, und sichere Wallet-Adressen und Transaktionsnummern. Eine Rückbuchung wie bei einer Karte gibt es hier nicht.
Bargeld, Schmuck und Karten an einen Abholer
Wenn jemand an deiner Tür etwas abgeholt hat, ruf sofort die 110. Eine Übergabe hat eine Uhrzeit, einen Ort, oft ein Fahrzeug und manchmal eine Kamera in der Nähe, und das ist mehr, als die meisten anderen Betrugsfälle hergeben. Diese Masche steht in falsche Polizisten und Enkeltrick.
Wo du Anzeige erstattest und was dort passiert
Eine Anzeige kannst du nach § 158 StPO bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht erstatten. Die Polizeiliche Kriminalprävention erklärt unter wie erstatte ich eine Anzeige, dass das persönlich, schriftlich per Post, E-Mail oder Fax oder online geht und dass die Online-Anzeige in allen Bundesländern möglich ist.
- Die Anzeige ist kostenlos. Du zahlst nichts, egal auf welchem Weg.
- Du bekommst auf Antrag eine schriftliche Bestätigung. Das steht in § 158 StPO, und genau dieses Papier fragen Banken und Versicherungen später oft an.
- Du darfst eine Vertrauensperson mitnehmen, wenn du auf die Dienststelle gehst, etwa für eine Übersetzung oder einfach zur Begleitung.
- Die Onlinewache ist nicht für Notfälle gedacht. polizei.de schreibt auf der Seite zu den Onlinewachen, dass in dringenden Fällen die 110 gilt.
Anzeige und Strafantrag
Betrug wird normalerweise von Amts wegen verfolgt, sobald die Polizei davon weiß. Es gibt zwei Ausnahmen, in denen die Tat nur auf deinen Antrag verfolgt wird: wenn es um einen geringwertigen Betrag geht und kein besonderes öffentliches Interesse besteht, und wenn der Täter ein Angehöriger ist oder mit dir im selben Haushalt lebt. Das ergibt sich aus § 263 Absatz 4 StGB. Für den Strafantrag gilt nach § 77b StGB eine Frist von drei Monaten ab dem Tag, an dem du von Tat und Täter erfährst. Schreib im Zweifel einfach in deine Anzeige, dass du auch Strafantrag stellst.
Was danach passiert
Die Polizei nimmt die Anzeige auf, ermittelt und gibt den Vorgang an die Staatsanwaltschaft, die entscheidet, wie es weitergeht. Ein großer Teil der Täter handelt aus dem Ausland: Das BKA zählt im Bundeslagebild Cybercrime 2025 etwa zwei Drittel der rund 335.000 Fälle als Taten aus dem Ausland oder von unbekannten Orten. Dann ist es schwer, jemanden zu fassen. Das heißt nicht, dass deine Anzeige umsonst war: Rufnummern, Konten und Webseiten aus vielen Anzeigen werden zusammengeführt, und so entstehen die Verfahren gegen die Gruppen dahinter.
Weitere Stellen, je nach Masche
Die Polizei nimmt jede Art von Betrug auf. Daneben gibt es Stellen, die für einen bestimmten Teil zuständig sind und dort etwas bewirken können.
- Bundesnetzagentur. Auf ihrer Seite Ärger mit Rufnummern und Anrufen nimmt sie Beschwerden über belästigende Anrufe, unerlaubte Werbeanrufe und Rufnummern entgegen, die im Display gefälscht wirken. Sie weist darauf hin, dass sie für eine Prüfung eine angezeigte Rufnummer braucht.
- Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentralen beraten, auch zu Verträgen, die in deinem Namen abgeschlossen wurden, und sammeln über ihr Phishing-Radar aktuelle Betrugsversuche.
- BaFin. Wenn deine Bank auf deine Meldung nicht reagiert, kannst du dich bei der BaFin beschweren. Sie schreibt auf ihrer Seite Bei der BaFin beschweren aber selbst, dass sie im Einzelfall nicht zu deinem Recht verhelfen und keinen Schadenersatz zusprechen kann, und dass Fristen während der Beschwerde weiterlaufen. Ihr Verbrauchertelefon ist kostenlos unter 0800 2 100 500 erreichbar.
- Schlichtungsstelle. Für einen Streit mit deiner Bank gibt es Schlichtungsstellen. Laut BaFin ist das Schlichtungsverfahren für Verbraucher kostenlos, setzt eine vorherige schriftliche Beschwerde bei der Bank voraus und lässt den Weg vor Gericht offen.
- Die Plattform, über die der Kontakt kam. Kleinanzeigenportal, Dating-App, soziales Netzwerk oder Messenger. Eine Meldung dort lässt das Profil schneller verschwinden.
- Das Unternehmen, dessen Name benutzt wurde. Über seinen echten Kontaktweg, den du selbst heraussuchst. So kann es andere warnen. Microsoft etwa nimmt Meldungen über falschen Support entgegen, wie in Microsoft-Betrug beschrieben.
Wenn dich das Ganze mehr mitnimmt, als du erwartet hast, ist das normal. Das Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS unter 116 006 ist kostenlos und anonym, sieben Tage die Woche von 7 bis 22 Uhr.
Was du für die Anzeige bereitlegst
Fast jedes Formular fragt nach denselben Angaben. Wenn du sie einmal sammelst, musst du die Geschichte nicht fünfmal von vorn erzählen. Leg sie bereit, bevor du anfängst.
- Datum und Uhrzeit jedes Kontakts und jeder Zahlung.
- Beträge und für jeden Betrag die Zahlungsart.
- Die IBAN und den Namen des Empfängers, die Transaktionsnummer oder die Wallet-Adresse.
- Rufnummern, Mail-Adressen, Profilnamen und Webadressen, die der Täter benutzt hat.
- Bildschirmfotos von Nachrichten, Anzeigen, Profilen und Bestätigungen, dazu Fotos von Vorder- und Rückseite jeder Gutscheinkarte und vom Kassenbon.
- Jeden Namen, jede Dienstnummer und jedes Aktenzeichen, das der Täter genannt hat.
- Die Aktenzeichen und Namen aus deinen eigenen Anrufen bei Bank und Unternehmen.
- Wenn jemand an der Tür war: eine Beschreibung der Person, Uhrzeit und, falls du es gesehen hast, das Fahrzeug.
Behalte die Originale und lösch keine Nachrichten, auch nicht die, die unangenehm anzusehen sind. Eine Anzeige mit IBAN und Transaktionsnummer lässt sich viel leichter weiterverfolgen als eine ohne.

Der zweite Betrug: falsche Geldrückholer
Wer Geld verloren hat, wird oft ein zweites Mal angesprochen, diesmal von jemandem, der verspricht, das Geld zurückzuholen. Die BaFin schreibt auf ihrer Seite zu betrügerischen Handelsplattformen, dass Betrüger oft vorgeben, beim Rückholen verlorenen Geldes zu helfen, und dabei behaupten, im Auftrag einer vertrauenswürdigen Stelle zu handeln.
Das Angebot kommt per Anruf, per Mail, über soziale Netzwerke oder als Kommentar unter einem Beitrag, in dem jemand von seinem Verlust erzählt hat. Die Anrufer nennen sich Kanzlei, Ermittler, Verbraucherschutz, Europol oder sogar BaFin. Die Verbraucherzentrale beschreibt in ihrer Warnung vor falschen Polizisten am Telefon auch automatische Ansagen, die angeblich von Europol, Interpol oder dem BKA stammen.
Fast immer kommt vor der Auszahlung eine Gebühr: Bearbeitung, Steuer, Anwaltskosten, ein Nachweis. Die Regel ist einfach: Keine Behörde und keine seriöse Stelle verlangt Geld dafür, dass du dein Geld zurückbekommst. Wenn dich jemand gefunden hat, weil du Geld verloren hast, ist das ein Grund, vorsichtiger zu sein. Leg auf und ruf, wenn du unsicher bist, die genannte Stelle über eine Nummer an, die du selbst herausgesucht hast.
Was du in den Wochen danach tust
Die meisten Anzeigen bringen keine persönliche Rückmeldung in den ersten Wochen. Das ist normal und heißt nicht, dass nichts passiert.
In der Zwischenzeit kannst du die Türen schließen, die vielleicht noch offen sind. Die BaFin rät, die Kontoumsätze regelmäßig zu kontrollieren und unberechtigte Abbuchungen sofort der Bank zu melden. Ein Einfrieren der Kreditauskunft, wie es in den USA möglich ist, gibt es in Deutschland nicht. Was hier hilft, ist bodenständiger: Kontoauszüge lesen, Post zu Verträgen öffnen, die du nicht kennst, und jede unbekannte Buchung sofort melden.
Schütz deine Konten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt die Zwei-Faktor-Authentisierung, weil deine Daten dann auch geschützt bleiben, wenn ein Passwort in falsche Hände gerät. Fang mit dem E-Mail-Postfach an, weil darüber fast alle anderen Passwörter zurückgesetzt werden können.
Wenn ein Täter gefunden und angeklagt wird, kannst du nach § 403 StPO deinen Schadenersatz direkt im Strafverfahren geltend machen. Ein Urteil ist aber noch keine Zahlung.
Eine ehrliche Grenze gehört dazu. Manches Geld kommt nicht zurück, egal wie schnell und wie richtig es gemeldet wurde. Das liegt daran, wie manche Zahlungen gebaut sind, und sagt nichts über die Person, die getäuscht wurde. Die Täter machen das hauptberuflich, sie üben ihre Gespräche ein und wählen den Moment aus.
Häufige Fragen zur Betrugsanzeige
Wo kann ich einen Betrug anzeigen?
Bei jeder Polizeidienststelle, online über die Onlinewache deines Bundeslandes, bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht. Die Anzeige ist kostenlos, und auf Antrag bekommst du eine schriftliche Bestätigung. In dringenden Fällen ruf die 110.
Soll ich zuerst zur Polizei oder zur Bank?
Zuerst zur Bank oder zu der Stelle, über die das Geld gegangen ist, weil nur sie eine Zahlung vielleicht noch anhalten kann. Die Anzeige erstattest du gleich danach. Die Bank verlangt vor deinem Anruf keine Anzeige.
Bekomme ich mein Geld durch die Anzeige zurück?
Nicht von selbst. Die Polizei ermittelt gegen die Täter, sie treibt kein Geld für einzelne Betroffene ein. Ob Geld zurückkommt, hängt vor allem von der Zahlungsart und davon ab, wie schnell die Bank Bescheid wusste. Wird ein Täter angeklagt, kannst du deinen Schaden im Strafverfahren geltend machen.
Muss ich einen Betrugsversuch anzeigen, bei dem ich nichts verloren habe?
Du musst nicht, aber es lohnt sich. Der Versuch ist strafbar, und Meldungen über Versuche zeigen der Polizei, welche Nummern, Konten und Seiten gerade benutzt werden.
Gibt es eine Frist für die Anzeige?
Für die Anzeige selbst nicht, aber für einen Strafantrag gelten drei Monate ab dem Tag, an dem du von Tat und Täter erfährst. Der ist nötig, wenn es um einen geringwertigen Betrag geht oder der Täter ein Angehöriger ist. Bei der Bank zählen andere Fristen, etwa 13 Monate für eine unberechtigte Lastschrift, und die Bank sollte so schnell wie möglich Bescheid wissen.
Jemand bietet an, mein Geld gegen eine Gebühr zurückzuholen. Ist das seriös?
Behandle das als zweiten Betrug. Die BaFin warnt, dass Betrüger oft vorgeben, beim Rückholen verlorenen Geldes zu helfen. Keine Behörde verlangt Geld dafür, dass du dein Geld zurückbekommst.
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