
Schickt das Finanzamt E-Mails? So nimmt es Kontakt mit dir auf
Das Finanzamt, das Landesamt für Steuern und das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilen dir verbindliche Informationen auf zwei Wegen mit: per Brief und über das Postfach in deinem Konto bei ELSTER, dem Online-Portal der Steuerverwaltung.
Wenn du deinen Bescheid elektronisch bekommst, erhältst du per E-Mail nur den Hinweis, dass in ELSTER etwas für dich bereitliegt. ELSTER erklärt ausdrücklich: Die Steuerverwaltung verschickt grundsätzlich nur Benachrichtigungen. Steuerdaten oder Rechnungen sendet sie nie als E-Mail-Anhang. Auch über eine mögliche Nachzahlung oder Erstattung informiert sie nicht direkt im Text einer E-Mail.
Der digitale Bescheid soll zum Normalfall werden. Laut Finanzverwaltung Brandenburg bekommt 2026 nur einen elektronischen Bescheid, wer dem zugestimmt hat. Ab dem 1. Januar 2027 soll die elektronische Bekanntgabe die Regel sein, außer du widersprichst. Viele Menschen rechnen deshalb jetzt mit E-Mails vom Finanzamt. Das nutzen Betrüger aus. Verbindliche Informationen findest du aber in ELSTER oder in deiner Post, nicht im Anhang einer E-Mail.
Kurz erklärt
Eine E-Mail kommt nicht von der Steuerverwaltung, wenn sie eine Erstattung oder Nachzahlung nennt, einen Bescheid als Anhang enthält oder dich über einen Button zur Eingabe von Daten führt. Tippe die Adresse von ELSTER selbst ein, melde dich an und prüfe dort, ob eine Nachricht vorliegt.
Was die Steuerverwaltung nie von dir verlangt
Die Steuerverwaltung erklärt deutlich, was sie nicht von dir verlangt. Daran lassen sich viele gefälschte Nachrichten erkennen.
- Keine vertraulichen Daten per E-Mail. Laut ELSTER und dem Landesamt für Steuern Niedersachsen fragt die Steuerverwaltung in einer E-Mail nie nach deiner Steuernummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer, PIN oder der Antwort auf deine Sicherheitsfrage.
- Keine Daten am Telefon und keine Antwort per SMS oder WhatsApp. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen schreibt, dass Finanzämter dich nicht auffordern, vertrauliche Daten am Telefon weiterzugeben oder per SMS oder WhatsApp auf Fragen zu antworten. Auch Nachzahlungen fordern sie nicht per Telefon, SMS oder WhatsApp.
- Keine Zahlung auf ein ausländisches Konto. Das BZSt erklärt, dass Zahlungen an das BZSt nur auf ein deutsches Konto der Bundeskasse gehen. Zahlungsaufforderungen verschickt es per Post, nicht per E-Mail oder SMS.
- Keine Gutscheinkarten oder Kryptowährungen. Steuern zahlst du per Überweisung, Lastschrift oder auf dem Weg, der in deinem Bescheid steht.
Das Finanzamt darf Steuerschulden allerdings selbst eintreiben, ohne vorher ein Gericht einzuschalten. Nach § 259 der Abgabenordnung soll es dich vorher in der Regel mahnen und dir eine Zahlungsfrist von einer Woche geben. Eine echte Pfändung beginnt daher nicht unerwartet mit einem Anruf. Ihr gehen ein Bescheid und eine Mahnung voraus, die du in deiner Post oder in ELSTER findest.
Ist die E-Mail vom Finanzamt echt? So prüfst du E-Mail, Brief und Anruf
Du kannst eine Nachricht prüfen, auch wenn du noch nicht weißt, ob sie gefälscht ist. Suche die nötigen Angaben selbst, statt den Links oder Kontaktdaten aus der Nachricht zu folgen.
- Vergleiche die Steuernummer. Die Finanzverwaltung NRW empfiehlt, die Steuernummer im Bescheid mit einer Nummer zu vergleichen, die du kennst, zum Beispiel aus deinem letzten echten Bescheid.
- Prüfe, wer dir schreibt. Echte Schreiben des BZSt enthalten laut BZSt den Namen, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse der zuständigen Person oder die Kontaktdaten der zuständigen Abteilung. Sprachfehler können auf einen Betrug hinweisen.
- Prüfe die Zahlungsdaten. Ein ausländisches Konto oder eine ungewöhnliche Zahlungsart ist ein deutliches Warnzeichen. Vergleiche die Bankverbindung mit den Angaben auf der offiziellen Website deines Finanzamts oder in einem alten Bescheid.
- Öffne weder den Anhang noch einen Button. Tippe elster.de selbst ein, melde dich dort an und prüfe, ob wirklich eine Nachricht vorliegt.
- Rufe dein Finanzamt selbst an. Verwende die Nummer von der offiziellen Website deines Finanzamts oder aus einem alten Bescheid, nicht die Nummer aus dem Schreiben, das du prüfen möchtest.
- Beende verdächtige Anrufe. Wenn angebliche Mitarbeiter des Finanzamts nach Daten fragen, empfiehlt die Finanzverwaltung NRW, nicht darauf einzugehen, aufzulegen und danach die örtliche Polizei zu informieren.
Auch ein echt wirkender Link ist kein Beweis. Die Verbraucherzentrale NRW zeigt gefälschte Nachrichten, in denen die echte Adresse von ELSTER als Text zu sehen war. Der Link führte trotzdem auf eine Seite der Täter. Wie du einen Link vor dem Anklicken prüfst, erfährst du unter Ist dieser Link sicher?

Häufige gefälschte Nachrichten im Namen des Finanzamts
Vor diesen Formen warnen die Steuerverwaltungen der Länder, das BZSt und die Verbraucherzentralen immer wieder:
- Du sollst eine Erstattung „bestätigen“. Eine E-Mail mit ELSTER-Logo kündigt eine Steuererstattung an. Ein Button führt auf eine Seite, die nach Bank- oder Kartendaten fragt. Echte Erstattungen gehen ohne weitere Bestätigung auf das Konto, das dem Finanzamt bereits bekannt ist.
- Ein angeblicher Restbetrag soll sofort bezahlt werden. Die Verbraucherzentrale NRW dokumentiert E-Mails mit Betreffzeilen wie „Letztmalige Aufforderung“. Darin wird ein angeblich noch offener Betrag aus früheren Jahren genannt.
- Ein gefälschter Bescheid trägt das Logo des BZSt. Am 30. Juni 2026 warnte das BZSt vor einer neuen Welle gefälschter E-Mails mit dem echten Logo und einem Bescheid im Anhang. Darin steht immer dasselbe Aktenzeichen: 120. G59 201 729. Manche Bescheide verlangen ein Bußgeld wegen nicht offengelegter Umsätze, andere die „Verifizierung“ einer IBAN für ein Lastschriftmandat. Ein Link im Bescheid führt zu einer Seite, auf der Daten eingegeben oder Zahlungen vorgenommen werden sollen.
- Eine SMS nennt einen Erstattungsbetrag. Die Kurznachricht wird im Namen eines Ministeriums oder Finanzamts verschickt, nennt einen angeblich zustehenden Betrag mit Centangabe und enthält einen Link. Mehr dazu erfährst du unter Betrug per SMS.
- Ein Anrufer bietet Hilfe beim Ausfüllen an. Die Finanzverwaltung NRW berichtet von Anrufen und E-Mails, in denen ein angeblicher Mitarbeiter Hilfe bei der Steuererklärung anbietet und dabei nach Daten fragt.
- Angebliche Mitarbeiter stehen vor der Haustür. In einzelnen Fällen gaben sich Täter laut NRW als Mitarbeiter des Ordnungsamts im Auftrag der Finanzverwaltung aus. So wollten sie in Wohnungen gelangen und Steuerrückstände eintreiben.
- Ein falsches Inkassounternehmen fordert Geld. E-Mails und Briefe angeblicher Inkassofirmen verlangen die Zahlung einer „offenen Forderung aus steuerlichen Verpflichtungen“ sowie Inkassogebühren und Verzugszinsen. Wie du eine solche Forderung prüfst, erfährst du unter Betrug mit Inkassoforderungen.
Das Bundesfinanzministerium informiert auf seiner Seite mit aktuellen Warnmeldungen über neue Betrugsversuche. Dazu gehören E-Mails mit ELSTER als vorgetäuschtem Absender, die eine Erstattung der Einkommensteuer versprechen und über einen Link zur Anmeldung bei ELSTER auffordern. Auch die Steuerverwaltung deines Bundeslands und viele Finanzämter veröffentlichen solche Warnungen auf ihren Websites.
Bei Steuern möchten viele Menschen keinen Fehler machen. Das ist verständlich, und Betrüger versuchen, genau diese Sorge auszunutzen.
Wenn jemand deine Steuerdaten verwendet
Gefälschte Seiten sollen nicht immer nur an dein Geld kommen. Häufig wollen die Täter Daten wie deine Steuer-ID, Steuernummer, Bankverbindung oder Zugangsdaten für ELSTER. Damit können sie weitere glaubwürdige Nachrichten schreiben oder versuchen, in deinem Namen zu handeln.
Ein Hinweis auf einen Missbrauch kann ein Bescheid oder eine Benachrichtigung zu einer Steuererklärung sein, die du nicht abgegeben hast. Auch eine Mitteilung über eine geänderte Bankverbindung oder eine unbekannte Anmeldung bei ELSTER kann darauf hindeuten. Wende dich in diesen Fällen zuerst an dein Finanzamt und nutze dafür eine Telefonnummer, die du selbst herausgesucht hast.
Gib deinen ELSTER-Zugang nicht weiter. ELSTER weist darauf hin, dass du dein persönliches Zertifikat niemals anderen Personen geben sollst. Das gilt auch für jemanden, der deine Steuererklärung für dich übermittelt. Eine Steuerberaterin oder ein Lohnsteuerhilfeverein registriert sich selbst und übermittelt die Erklärung in deinem Auftrag. Wenn du vermutest, dass jemand Zugang zu deinem Konto hat, kannst du laut ELSTER über die Zugangserneuerung ein neues Zertifikat mit einem neuen Passwort bekommen.
Wenn du Daten auf einer gefälschten Seite eingegeben hast, befolge auch die Schritte im nächsten Abschnitt. Was du tun kannst, wenn deine Daten an mehreren Stellen missbraucht werden, erfährst du unter Identitätsdiebstahl: Was tun?
Was du nach einer Zahlung oder Dateneingabe tun kannst
Handle schnell und kümmere dich zuerst um das Geld, danach um deine Zugänge und anschließend um die Anzeige.
- Rufe sofort deine Bank an, wenn du Kontodaten, Kartendaten oder eine TAN eingegeben oder Geld überwiesen hast. Verwende die Nummer auf deiner Karte oder aus der App. Das BZSt empfiehlt Betroffenen, sofort ihre Bank und die Polizei zu informieren. Karten und Online-Banking kannst du auch über den Sperr-Notruf 116 116 sperren lassen.
- Ändere die betroffenen Passwörter. Ersetze jedes Passwort, das du auf der gefälschten Seite eingegeben hast, auch bei anderen Diensten, bei denen du dasselbe Passwort verwendest. Nutze dafür ein Gerät, auf dem du die falsche Seite nicht geöffnet hast.
- Erneuere deinen ELSTER-Zugang, wenn du deine Zugangsdaten dort eingegeben hast, und informiere dein Finanzamt.
- Wenn du einen Anhang geöffnet oder eine App installiert hast, trenne das Gerät vom Internet und lasse es prüfen. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen warnt davor, dass solche E-Mails schädliche Programme auf den Computer bringen können.
- Erstatte Anzeige bei der Polizei vor Ort oder über die Onlinewache deines Bundeslandes. Das BZSt zeigt Betrugsversuche in seinem Namen selbst an. Geschädigte müssen laut BZSt aber auch selbst Anzeige erstatten, um ihre Rechte geltend zu machen.
- Bewahre die Nachricht auf, bevor du sie löschst. Absender und Datum sollten erkennbar sein. Leite gefälschte E-Mails an [email protected] weiter. Die Verbraucherzentrale NRW nimmt sie in ihre aktuellen Warnungen vor gefälschten Nachrichten auf.
Ob eine Überweisung zurückgeholt werden kann, hängt vor allem davon ab, wie schnell du deine Bank informierst. Was in den ersten Stunden möglich ist, erfährst du unter Betrug bei Echtzeitüberweisungen.
Beispiel für eine gefälschte E-Mail
Die folgende E-Mail haben wir selbst geschrieben. Sie enthält Merkmale, die in echten Fälschungen häufig vorkommen, kopiert aber keine echte Nachricht.
Von uns erfundenes Beispiel
Betreff: Ihr Steuerbescheid 2025: Erstattung von 412,86 EUR freigegeben
Sehr geehrter Steuerzahler, nach Prüfung Ihrer Unterlagen steht Ihnen eine Erstattung von 412,86 EUR zu. Um die Auszahlung zu erhalten, bestätigen Sie bitte innerhalb von 48 Stunden Ihre Bankverbindung über den folgenden Button. Nach Ablauf der Frist verfällt der Anspruch. [Erstattung anfordern]
- Der Erstattungsbetrag steht im Text der E-Mail. ELSTER informiert im Text einer E-Mail nie über eine Erstattung oder Nachzahlung.
- Die Anrede ist allgemein. Deinem Finanzamt ist dein Name bekannt.
- Die Frist beträgt nur 48 Stunden und der Anspruch soll danach verfallen. Damit soll Druck entstehen, sodass du möglichst schnell handelst. Eine Erstattung verfällt nicht, weil du eine E-Mail nicht beantwortest.
- Du sollst deine Bankverbindung bestätigen. Die Steuerverwaltung fragt per E-Mail nie nach deiner Bankverbindung. Du änderst sie in ELSTER oder direkt beim Finanzamt, nicht über einen Button in einer E-Mail.
Weitere Merkmale gefälschter Nachrichten findest du unter Gefälschte E-Mail erkennen.
Häufige Fragen zu Betrug im Namen des Finanzamts
Ruft das Finanzamt bei mir an?
Laut Finanzverwaltung NRW fordern Finanzämter dich am Telefon nicht zur Weitergabe vertraulicher Daten auf. Auch Nachzahlungen verlangen sie nicht per Telefon, SMS oder WhatsApp. Beende im Zweifel das Gespräch und rufe dein Finanzamt unter der Nummer von seiner offiziellen Website zurück.
Schickt das Finanzamt E-Mails?
Ja, aber nur als Hinweis darauf, dass in deinem ELSTER-Konto etwas für dich bereitliegt. Laut ELSTER verschickt die Steuerverwaltung Bescheide oder Rechnungen nie als E-Mail-Anhang. Auch eine Erstattung oder Nachzahlung nennt sie nicht im Text der E-Mail. Verbindliche Informationen findest du in ELSTER oder in deinem Briefkasten.
Wie erkenne ich eine gefälschte E-Mail vom Finanzamt?
Die E-Mail ist gefälscht, wenn sie einen Erstattungsbetrag nennt, einen Bescheid als Anhang enthält, nach deiner Steuernummer, Bankverbindung, PIN oder deinen Kartendaten fragt oder dich über einen Link zur Anmeldung bei ELSTER führt. Tippe elster.de selbst ein und melde dich dort an. Wenn dort keine Nachricht vorliegt, stammt die E-Mail nicht von der Steuerverwaltung.
Wie erkenne ich einen gefälschten Steuerbescheid?
Vergleiche die Steuernummer mit deinem letzten echten Bescheid. Prüfe auch, ob eine zuständige Person mit Kontaktdaten genannt wird und ob die Zahlung auf ein ausländisches Konto gehen soll. Rufe dein Finanzamt unter einer Nummer an, die du selbst herausgesucht hast. Das BZSt warnt aktuell vor gefälschten Bescheiden mit dem Aktenzeichen 120. G59 201 729.
Darf das Finanzamt wirklich pfänden?
Ja, das Finanzamt darf Steuerschulden selbst eintreiben. Nach § 259 der Abgabenordnung soll es dich vorher in der Regel mahnen und dir eine Zahlungsfrist von einer Woche geben. Einer echten Pfändung gehen daher ein Bescheid und eine Mahnung voraus, die du in deiner Post oder in ELSTER findest. Sie beginnt nicht mit einem unerwarteten Anruf.
Wo melde ich eine gefälschte E-Mail vom Finanzamt?
Antworte nicht auf die E-Mail und lösche sie. Wenn du Daten eingegeben oder gezahlt hast, informiere sofort deine Bank und erstatte Anzeige bei der Polizei oder über die Onlinewache. Gefälschte E-Mails kannst du an [email protected] weiterleiten. Die Verbraucherzentrale NRW wertet sie für ihre aktuellen Warnungen aus.
Ich habe meine ELSTER-Zugangsdaten auf einer gefälschten Seite eingegeben. Was soll ich tun?
Beantrage bei ELSTER eine Zugangserneuerung, damit du ein neues Zertifikat mit einem neuen Passwort bekommst. Informiere außerdem dein Finanzamt und ändere das Passwort bei allen anderen Diensten, bei denen du es ebenfalls verwendest.
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