Ist eine Handyversicherung sinnvoll? Was sie zahlt, was nicht und welcher Schutz schon besteht
Laut Verbraucherzentralen ist eine Handyversicherung meist nur sinnvoll, wenn du den Verlust des Handys finanziell nur schwer verkraften könntest. Viele Schäden sind bereits durch die Gewährleistung, die Garantie oder die Hausratversicherung abgedeckt.

Was ist eine Handyversicherung?
Eine Handyversicherung wird oft auch Geräteversicherung genannt. Je nach Vertrag bezahlt sie bei bestimmten Schäden am Smartphone eine Reparatur, stellt ein Ersatzgerät bereit oder erstattet einen Betrag. Laut Verbraucherzentrale Hamburg sind in der Regel Stoß-, Sturz- und Wasserschäden sowie Diebstahl versichert. Viele Elektronikmärkte bieten die Versicherung laut Verbraucherzentrale Hamburg direkt beim Kauf an.
Hier erfährst du, wie solche Verträge aufgebaut sind und welchen Schutz du vielleicht schon hast. Wir empfehlen keinen Anbieter und verwenden keine Werbelinks.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hält eine solche Versicherung in der Regel für überflüssig, weil die Beiträge oft hoch sind und die Versicherung wenig oder gar nichts zahlt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen nennt Geräteversicherungen „teuer und oft überflüssig“. Trotzdem ist nicht jeder Vertrag schlecht. Lies die Bedingungen aber genau, bevor du unterschreibst.
Welche Versicherung zahlt, wenn das Handy kaputtgeht? Der Schutz, den du schon hast
Prüf vor dem Abschluss einer Versicherung, welche Schäden schon abgedeckt sind. Diese drei Möglichkeiten werden oft vergessen:
- Die gesetzliche Gewährleistung. War dein Handy schon beim Kauf mangelhaft, haftet der Verkäufer. Ansprüche wegen Mängeln verjähren nach § 438 BGB in der Regel zwei Jahre nach der Lieferung. Zeigt sich ein Mangel in den ersten zwölf Monaten, muss der Händler laut Verbraucherzentralen beweisen, dass die Ware bei der Lieferung in Ordnung war. Als Beispiel nennen sie ein Smartphone, das nicht richtig abgedichtet war und in das mit der Zeit Wasser eingedrungen ist.
- Die Herstellergarantie. Viele Hersteller bieten freiwillig eine Garantie an und legen die Bedingungen dafür selbst fest. Sie gilt zusätzlich zur Gewährleistung und ersetzt sie nicht.
- Die Hausratversicherung. Laut Verbraucherzentralen zahlt sie, wenn dein Handy bei einem Einbruch in deine Wohnung gestohlen oder durch einen Brand oder Leitungswasser zerstört wird. Sie zahlt auch bei einem Raub, wenn dir das Handy also mit Gewalt oder unter Drohung abgenommen wird. Erstattet wird dann der Neuwert. Mehr dazu in Hausratversicherung.
Fällt ein Mangel unter die Gewährleistung, wendest du dich an den Händler und verlangst eine Reparatur oder ein neues Gerät. Der Hersteller ist dafür nicht zuständig. Die Verbraucherzentralen empfehlen, dem Händler schriftlich eine Frist zu setzen, damit du das später nachweisen kannst. Lehnt er beides ab, kannst du vom Kauf zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Davon kann eine Entschädigung für die bisherige Nutzung abgezogen werden. Bewahre den Kaufbeleg deshalb auf, solange die Gewährleistung gilt.
Lässt du das Handy selbst fallen oder zieht es dir jemand unbemerkt aus der Tasche, helfen Gewährleistung und Garantie nicht. Auch die Hausratversicherung zahlt laut Verbraucherzentralen bei einfachem Diebstahl meist nicht. Für solche Fälle werden Handyversicherungen angeboten.
Die private Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Schäden am eigenen Handy. Laut Verbraucherzentrale übernimmt sie Schäden, die du anderen zufügst. Lässt du das Handy einer Freundin fallen, ist daher deine Haftpflichtversicherung zuständig und nicht eine Handyversicherung.
Welche Schäden eine Handyversicherung meistens abdeckt
Je nach Vertrag kann eine Handyversicherung folgende Schäden abdecken:
- Sturz und Bruch, zum Beispiel ein gesprungenes Display.
- Wasser und Feuchtigkeit, wenn das Gerät nass geworden ist.
- Diebstahl, häufig nur unter engen Bedingungen und bei manchen Tarifen gegen einen höheren Beitrag.
- Schäden an der Elektronik und durch Bedienfehler, die manche Verträge abdecken und andere ausdrücklich ausschließen.
Was die Versicherung im Schadensfall leistet, ist sehr unterschiedlich. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass manche Versicherer keine Reparatur bezahlen, sondern ein Ersatzgerät mit ähnlicher Leistung bereitstellen. Dabei muss es sich nicht um dasselbe Modell handeln. Bei einem Totalschaden erstatten viele Verträge nur den Zeitwert, also den Wert, den das Gerät zu diesem Zeitpunkt noch hat. Dieser Betrag sinkt mit dem Alter des Handys.
Ein Rechenbeispiel der Verbraucherzentrale Hamburg zeigt, was das bedeuten kann. Darin sank der erstattete Zeitwert alle sechs Monate um zehn Prozent. Bei einem Totalschaden nach anderthalb Jahren hätte der Versicherer 70 Prozent des Kaufpreises gezahlt. Davon wären noch 50 Euro Selbstbeteiligung abgezogen worden. Die Versicherung hatte zuvor 34 Prozent des Kaufpreises gekostet. Das Beispiel bezieht sich auf einen bestimmten älteren Tarif, doch viele Verträge rechnen auf ähnliche Weise.

Warum Versicherer eine Erstattung oft ablehnen
Die Verbraucherzentralen warnen vor Hintertüren in den Vertragsbedingungen. Achte bei jedem Angebot auf diese Punkte:
- Kein oder teurer Diebstahlschutz. Vor allem einfache Geräteversicherungen decken Diebstahl oft gar nicht oder nur gegen höhere Beiträge ab.
- „Sicher mitgeführt“ oder „persönlicher Gewahrsam“. Laut Verbraucherzentrale Hamburg lehnen Versicherer Zahlungen nach einem Diebstahl oft mit der Begründung ab, dass das Handy nicht nah am Körper und ausreichend geschützt getragen wurde. In einer vollen S-Bahn könne es zum Beispiel nicht genügen, das Telefon in der Handtasche aufzubewahren. Der Diebstahlschutz greife deshalb nur in sehr wenigen Fällen.
- Bestimmte Uhrzeiten. Manche Verträge erstatten einen Diebstahl nur zwischen 6 und 22 Uhr.
- Kurz unbeaufsichtigt. War das Handy auch nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt, gibt es oft keine Entschädigung.
- Bedienfehler, schädliche Programme und Kleinteile. Auch für solche Schäden zahlen viele Verträge nicht.
- Hohe Selbstbeteiligung. Musst du zum Beispiel 100 Euro selbst zahlen, rechnet sich die Versicherung nur bei teureren Reparaturen.
- Nachweise. Lies nach, was du im Schadensfall belegen musst. Es kann zum Beispiel schwer sein, nachzuweisen, dass du das Gerät „sicher mitgeführt“ hast.
Die Verbraucherzentralen weisen auch darauf hin, dass sich viele Schäden, etwa ein gesprungenes Display, für deutlich weniger Geld reparieren lassen, als ein Jahresbeitrag kostet.
Ein Beispielangebot, Zeile für Zeile geprüft
Das folgende Angebot ist von uns erfunden. Es enthält mehrere Klauseln, vor denen die Verbraucherzentralen warnen, bildet aber kein echtes Produkt nach.
Von uns erfundenes Beispiel
„Rundum-Schutz für Ihr Smartphone: Display, Wasser und Diebstahl abgesichert. Nur 9,99 Euro im Monat, 24 Monate Laufzeit. Selbstbeteiligung 99 Euro je Schadensfall. Bei Totalschaden Erstattung des Zeitwerts. Diebstahl versichert bei Aufbewahrung in persönlichem Gewahrsam, 6 bis 22 Uhr.“
- „Nur 9,99 Euro im Monat“: Über 24 Monate kostet die Versicherung knapp 240 Euro. Bei einem Schaden kommt die Selbstbeteiligung noch dazu.
- „Selbstbeteiligung 99 Euro je Schadensfall“: Kostet eine Reparatur nur wenig mehr, erstattet die Versicherung fast nichts.
- „Erstattung des Zeitwerts“: Mit dem Alter des Geräts sinkt der Betrag. Frag nach, wie schnell der Wert abnimmt.
- „persönlicher Gewahrsam, 6 bis 22 Uhr“: Ein Diebstahl aus der Tasche in der Bahn oder am Abend im Restaurant ist damit oft nicht abgedeckt.
- „Rundum-Schutz“: Das ist ein Werbebegriff. Welche Schäden wirklich abgedeckt sind, steht in den Bedingungen.
Rechne bei einem echten Angebot immer mit den Zahlen aus den Vertragsbedingungen und nicht mit den Angaben aus der Werbung.
Was du vor dem Abschluss prüfen solltest
Mit diesen Fragen kannst du ein Angebot prüfen, bevor du unterschreibst:
- Was kostet der Vertrag während der gesamten Laufzeit? Rechne aus, wie viel du in zwei Jahren zahlst, und vergleiche den Betrag mit dem Kaufpreis des Handys und den Kosten einer Displayreparatur.
- Ist Diebstahl versichert und unter welchen Bedingungen? Such nach Begriffen wie „Gewahrsam“, „sicher mitgeführt“ und „unbeaufsichtigt“ sowie nach bestimmten Uhrzeiten.
- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung und wird sie bei jedem Schaden fällig?
- Wird das Handy repariert, ersetzt oder der Schaden erstattet? Bei einer Erstattung solltest du prüfen, ob du den Neuwert oder nur den mit der Zeit sinkenden Zeitwert bekommst.
- Wie viele Schäden pro Jahr übernimmt die Versicherung?
- Wie lange läuft der Vertrag, verlängert er sich automatisch und wie kannst du ihn kündigen?
- Besteht der gleiche Schutz schon über deine Hausratversicherung, eine Versicherung zu deinem Konto oder deinen Mobilfunkvertrag?
Lass dich im Laden nicht zu einem schnellen Abschluss drängen. Die Verbraucherzentralen schreiben, dass du ein Smartphone in den meisten Fällen noch bis zu 30 Tage nach dem Kauf versichern kannst. So bleibt Zeit, die Bedingungen zu lesen. Hast du bereits unterschrieben, kannst du den Vertrag nach § 8 VVG innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung in Textform widerrufen. Die Verbraucherzentralen empfehlen, den Widerruf so zu verschicken, dass du den Zugang nachweisen kannst.
Ist eine Handyversicherung sinnvoll? Wann sie sich lohnen kann
Nach Angaben der Verbraucherzentralen lohnt sich eine Geräteversicherung in der Regel nur, wenn der Verlust des Geräts für dich finanziell sehr schwer zu verkraften wäre. Überlege deshalb, ob du das Handy im Notfall selbst ersetzen könntest.
Ein Vertrag kann eher passen, wenn das Gerät sehr teuer ist, du es für deine Arbeit brauchst und bei einem Ausfall Einnahmen verlierst oder eine Reparatur nicht selbst bezahlen könntest. Bei einem günstigen oder älteren Gerät lohnt er sich eher nicht. Das gilt auch, wenn die Hausratversicherung die größten Risiken schon abdeckt oder du Geld für eine Reparatur zurücklegen kannst.
Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt als einfache Alternative eine gute Schutzhülle. Hinzu kommen eine Displayschutzfolie und der Rat, das Handy nicht offen auf Tischen in Cafés oder in der Gesäßtasche zu tragen.
Für die Entscheidung kannst du die Gesamtkosten ausrechnen. Multipliziere den Monatsbeitrag mit der Zahl der Monate, die du das Handy behalten möchtest, und addiere die Selbstbeteiligung für einen Schaden. Frag dann eine Werkstatt oder den Hersteller, wie viel ein neues Display für dein Modell kostet. Kostet die Reparatur ungefähr so viel wie die Beiträge, schützt die Versicherung vor allem bei einem seltenen Totalschaden oder Diebstahl. Gerade dafür gelten aber oft die strengsten Bedingungen.
Was du im Schadensfall tun solltest
Wurde dein Handy gestohlen, kümmere dich zuerst um deine Daten und Konten und danach um die Versicherung.
- Lass die SIM-Karte sperren, entweder bei deinem Mobilfunkanbieter oder über den Sperr-Notruf 116 116. So kann niemand mit deiner Nummer telefonieren oder Bestätigungscodes empfangen.
- Sperr das Gerät aus der Ferne über die Ortungsfunktion des Betriebssystems und melde deine Konten auf dem gestohlenen Gerät über ein anderes Gerät ab.
- Erstatte Anzeige bei der Polizei und frag den Versicherer, welche Belege er für den Diebstahl braucht. Halte die IMEI-Nummer bereit. Das ist die Gerätenummer deines Handys, die häufig auf der Verpackung oder der Rechnung steht.
- Melde den Schaden schnell bei der Versicherung und halte die Frist aus den Vertragsbedingungen ein.
- Beschreib genau, wie es passiert ist, und nenne den Ort, die Uhrzeit und wie du das Gerät getragen hast. Bleib bei der Wahrheit, auch wenn deshalb eine Klausel gegen eine Erstattung spricht.
Bei einem Sturz- oder Wasserschaden reichst du Fotos, den Kaufbeleg und einen Kostenvoranschlag ein. Frag vor der Reparatur, ob der Versicherer eine bestimmte Werkstatt verlangt. Lehnt die Versicherung die Zahlung ab und hältst du die Entscheidung für falsch, bitte schriftlich um eine Begründung. Danach kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden. Gestohlene Handys werden manchmal für Betrug genutzt, etwa um Nachrichten an deine Kontakte zu schicken. Warn deine Familie und lies WhatsApp-Konto gestohlen, wenn der Messenger betroffen ist.
Häufige Fragen zur Handyversicherung
Ist eine Handyversicherung sinnvoll?
Laut Verbraucherzentralen ist sie meistens nicht sinnvoll. In der Regel lohnt sie sich nur, wenn du den Verlust des Geräts finanziell nur schwer verkraften könntest. Vergleiche die Beiträge für die gesamte Laufzeit mit den Kosten einer Reparatur.
Zahlt die Handyversicherung bei Diebstahl?
Oft zahlt sie nur unter engen Bedingungen. Viele Verträge verlangen, dass du das Handy nah am Körper und geschützt getragen hast. Manche Versicherungen zahlen nur bei einem Diebstahl zwischen 6 und 22 Uhr, einfache Tarife schließen Diebstahl häufig ganz aus.
Zahlt die Hausratversicherung, wenn mein Handy gestohlen wird?
Bei einem Einbruch in deine Wohnung oder einem Raub mit Gewalt oder Drohung zahlt sie laut Verbraucherzentralen meist den Neuwert. Bei einfachem Diebstahl, etwa durch Taschendiebe, übernimmt sie den Schaden meistens nicht.
Zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn mein Handy kaputtgeht?
Für dein eigenes Handy zahlt sie nicht. Laut Verbraucherzentrale übernimmt die private Haftpflichtversicherung Schäden, die du anderen zufügst. Hast du das Handy einer anderen Person beschädigt, melde den Schaden sofort deiner Haftpflichtversicherung. Unterschreib kein Schuldeingeständnis und bezahle nichts, bevor der Versicherer schriftlich zugestimmt hat. Sonst kann dein Versicherungsschutz gefährdet sein. Ob auch geliehene Geräte versichert sind, steht in deinen Vertragsbedingungen.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Versicherung?
Die Gewährleistung gilt für Mängel, die schon beim Kauf vorhanden waren, und läuft zwei Jahre ab der Lieferung. Zeigt sich der Mangel in den ersten zwölf Monaten, muss der Händler beweisen, dass die Ware bei der Lieferung in Ordnung war. Für einen Sturz, einen selbst verursachten Wasserschaden oder einen Diebstahl gilt die Gewährleistung nicht.
Kann ich eine im Laden abgeschlossene Handyversicherung widerrufen?
Ja. Nach § 8 VVG kannst du den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung in Textform widerrufen. Verschick den Widerruf so, dass du später nachweisen kannst, wann er beim Versicherer angekommen ist.
Lies weiter

Hausratversicherung als Mieter: wann sie sinnvoll ist und was sie zahlt
Was die Hausratversicherung in einer Mietwohnung zahlt, ob der Vermieter sie verlangen darf und warum die Privathaftpflicht noch wichtiger ist.
12 Min. LesezeitLesen

WhatsApp-Konto wiederherstellen nach Diebstahl: So holst du es zurück
Die erneute Registrierung, der Code, der nicht kommt, die Warnung an deine Kontakte und was gilt, wenn schon Geld geflossen ist.
10 Min. LesezeitLesen