Finanzieller Missbrauch im Alter: Warnzeichen, Vollmachten und wer helfen kann

Finanzieller Missbrauch im Alter heißt, dass Geld, Konten oder Eigentum eines älteren Menschen gegen seinen Willen oder seine Interessen benutzt werden, durch Fremde mit einer Masche oder durch Vertraute, oft über eine missbrauchte Vollmacht.

Eine erwachsene Tochter und ihr betagter Vater sehen am Esstisch gemeinsam Kontoauszüge und Unterlagen durch

Was mit finanziellem Missbrauch gemeint ist

Finanzieller Missbrauch heißt, dass das Geld, das Eigentum oder die Konten eines älteren Menschen unrechtmäßig oder gegen seine Interessen benutzt werden. Dazu gehört offener Diebstahl, aber auch Druck, Täuschung, gefälschte Unterschriften, Abhebungen ohne Zustimmung und der Missbrauch einer Vollmacht, die jemandem in gutem Glauben gegeben wurde.

Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) unterscheidet auf seiner Themenseite Finanzielle Ausbeutung genauso zwei Formen: den finanziellen Missbrauch, bei dem eine persönliche Beziehung oder ein Vertrauensverhältnis ausgenutzt wird, und den Betrug. Als Beispiele für Missbrauch nennt das ZQP Unterschlagung oder Diebstahl von Geld und Wertsachen, Druck zu Geschenken oder Testamentsänderungen und den Missbrauch von Vollmachten.

In der Praxis sehen die zwei Formen so aus.

Von außen. Eine Masche von Fremden: der angebliche Enkel, der falsche Polizist, der falsche Techniker, die Internetbekanntschaft. Diese Fälle folgen den Mustern aus Enkeltrick, falsche Polizisten und Liebesbetrug, und das Geld geht meistens in einer oder wenigen großen Zahlungen weg.

Von innen. Jemand mit Zugang: ein erwachsenes Kind, ein neuer Partner, ein Nachbar, der beim Einkaufen hilft, eine Pflegekraft, eine Person mit Vorsorgevollmacht. Die Polizeiliche Kriminalprävention schreibt auf ihrer Seite zu Vollmachtsmissbrauch und Erbschleicherei, dass vermeintlich hilfsbereite Bekannte oder Verwandte das Vertrauen von Senioren ausnutzen und sie um Geld und Wertgegenstände bringen. Diese Form ist langsam und leise. Oft gibt es keinen einzelnen großen Moment, nur einen Kontostand, der immer weiter sinkt, und Erklärungen, die jede für sich schlüssig klingen.

Die Linie, auf die es ankommt

Ein älterer Mensch, der seine Entscheidungen selbst treffen kann, hat das Recht auf Entscheidungen, die seiner Familie nicht gefallen, auch auf großzügige Geschenke und schlechte Käufe. Missbrauch ist kein Streit über Ausgaben. Es geht um Täuschung, Druck, Abschottung oder den Missbrauch einer anvertrauten Befugnis. Wer diese Linie klar hält, kann das Gespräch führen und wird bei einer Meldung ernst genommen.

Die Zeichen, die einer Familie meistens zuerst auffallen

Die meisten Familien bemerken nicht das Geld. Sie bemerken eine Veränderung im Verhalten rund ums Geld oder eine neue Person, die plötzlich im Mittelpunkt steht. Jedes einzelne Zeichen unten kann eine harmlose Erklärung haben. Deshalb zählt das Muster mehr als der einzelne Punkt.

Auf den Konten

  • Abhebungen oder Überweisungen, die nicht zu den Gewohnheiten passen, besonders runde oder wiederholte Beträge.
  • Neue Kontovollmachten, neue Namen auf Konten oder ein geänderter Begünstigter.
  • Rechnungen, die liegen bleiben, während Geld vom Konto abfließt.
  • Ein plötzlicher Wechsel zum Online-Postfach oder Post, die umgeleitet wird.
  • Gutscheinkarten, Überweisungen ins Ausland oder Kryptowährung bei jemandem, der so etwas nie benutzt hat.
  • Ein neuer Kredit, von dem niemand wusste, oder ein Testament, eine Schenkung oder eine Vollmacht, die schnell und mit einem neuen Berater geändert wurde.

Bei der Person

  • Ausweichen oder Heimlichkeit bei Geldfragen, über die früher offen gesprochen wurde.
  • Unterordnung unter eine bestimmte Person oder Angst vor ihr, oder eine neue Scheu, mit der Familie allein zu sein.
  • Verwirrung über Geschäfte, die sie unterschrieben hat, oder fehlende Wertsachen und Unterlagen.
  • Neue Abschottung: Anrufe werden nicht erwidert, Besuche werden abgeblockt, jemand anderes geht immer ans Telefon.

Im Umfeld

  • Ein neuer Freund, Partner, Helfer oder Berater, der erst seit Kurzem da ist und jetzt das Geld verwaltet.
  • Jemand, der bei jedem Termin dabei sein will und für die Person spricht.
  • Druck, Unterlagen schnell zu unterschreiben.

Die Polizei nennt auf ihrer Seite zum Vollmachtsmissbrauch drei typische Vorgehensweisen: Die Täter verlangen Bankvollmachten oder Online-Zugänge zu Konten, sie behaupten, Geldanlagen seien plötzlich nicht mehr sicher, und sie reden schlecht über Angehörige und schotten die Betroffenen so ab.

Wenn das Geld von jemandem genommen wird, den die Person kennt

Das ist der schwerere Fall. Die Person, die das Geld nimmt, hat oft echten Zugang, manchmal eine rechtliche Befugnis und häufig daneben eine echte Rolle in der Pflege. Diese Mischung lässt Familien zögern, und von diesem Zögern lebt die Sache.

Zwei Dinge machen es schwerer. Erstens will der ältere Mensch oft gar nicht, dass etwas unternommen wird, aus Loyalität, aus Scham oder aus Angst, die Hilfe zu verlieren, auf die er angewiesen ist. Zweitens können manche Geschäfte formal gedeckt sein, und dann ist es eine Rechtsfrage und kein offensichtlicher Diebstahl.

Was eine Familie tun kann, ohne jemanden zu beschuldigen: die Fakten eingrenzen. Kontoauszüge der letzten zwölf Monate besorgen, wenn die Person das will, die Buchungen auflisten, die nicht passen, notieren, wer jeweils dabei war oder genannt wurde, und Daten aufschreiben. Eine ruhig zusammengestellte Übersicht hilft einer Bank, einer Anwältin oder der Polizei mehr als eine Beschreibung, wie es sich angefühlt hat.

Vollmacht missbraucht: Was kann man tun?

Wenn jemand eine Vollmacht missbraucht, kann der Vollmachtgeber sie widerrufen, solange er geschäftsfähig ist. Kann er das nicht mehr, kann jeder beim Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer anregen, und bei der Polizei kann Anzeige wegen Untreue erstattet werden. Die Einzelheiten:

Eine Vorsorgevollmacht oder Kontovollmacht erlaubt jemandem, für einen anderen Menschen zu handeln. Sie macht dessen Geld nicht zum eigenen. Wer eine solche Befugnis missbraucht und dem Vollmachtgeber dadurch einen Nachteil zufügt, kann sich wegen Untreue nach § 266 StGB strafbar machen. Darauf stehen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist, kann er die Vollmacht widerrufen. Das ergibt sich aus § 168 BGB, und das Bundesministerium der Justiz erklärt auf seiner Seite zur Vorsorgevollmacht, dass dazu die Vollmachtsurkunde zurückverlangt wird. Kann er seine Rechte selbst nicht mehr wahrnehmen, kann jeder, der einen Missbrauch vermutet, beim Betreuungsgericht formlos anregen, einen Kontrollbetreuer zu bestellen. Dessen einzige Aufgabe ist es, den Bevollmächtigten zu überwachen und die Rechte des Vollmachtgebers ihm gegenüber durchzusetzen. Die Grundlage dafür steht in § 1820 BGB, der dem Gericht auch erlaubt anzuordnen, dass die Vollmacht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn die dringende Gefahr besteht, dass der Bevollmächtigte nicht im Sinne des Vollmachtgebers handelt.

Was du zuerst tust

Wenn gerade Geld abfließt, kommt die Bank zuerst, weil nur sie heute auf das Konto einwirken kann. Alles andere folgt in derselben Woche.

  1. Ruf mit der Person zusammen die Bank an oder geh mit ihr hin. Die Bank spricht über das Konto mit dem Kontoinhaber oder einem Bevollmächtigten, nicht mit jedem Angehörigen. Fragt nach laufenden Überweisungen, nach Benachrichtigungen bei Buchungen und danach, welche Vollmachten auf dem Konto eingetragen sind. Lasst euch Namen und Aktenzeichen geben.
  2. Sperr, was sofort gesperrt werden muss. Karten und Online-Banking lassen sich über die Bank oder den Sperr-Notruf 116 116 sperren, rund um die Uhr.
  3. Sprich mit dem älteren Menschen allein. An einem Ort, wo die Person, um die du dir Sorgen machst, nicht mithört, und ohne dass er sich rechtfertigen muss. Das Ziel des ersten Gesprächs ist, dass er dir etwas erzählt, nicht, dass er dir zustimmt.
  4. Sammle die Unterlagen. Kontoauszüge, neue Kredit- oder Kontounterlagen, jede Vollmacht, Schenkung oder jedes Testament, das sich kürzlich geändert hat.
  5. Ruf die 110, wenn Gefahr besteht, etwa wenn jemand am Telefonieren oder Verlassen der Wohnung gehindert wird oder ein Diebstahl gerade passiert ist.
  6. Erstatte Anzeige bei der Polizei oder über die Onlinewache. Die Polizei rät beim Verdacht auf Vollmachtsmissbrauch, sich sofort an sie zu wenden.
  7. Hol rechtlichen Rat, wenn eine Vollmacht, eine Betreuung, eine Schenkung oder ein Testament im Spiel ist. Das ist Rechtsfrage, und es lohnt sich, es beim ersten Mal richtig zu machen.

Eine Anzeige ist keine Verurteilung, und du brauchst keinen Beweis, um einen Verdacht zu melden. Was passiert ist, klären die Ermittler.

Ein älterer Mann telefoniert in seinem Sessel am Festnetztelefon, seine Tochter sitzt neben ihm auf der Lehne und hält den Apparat
Beispielszene, mit KI erstellt: Der erste Anruf bei der Bank geht leichter, wenn jemand dabeisitzt, dem der Kontoinhaber vertraut.

Anzeige und Strafantrag, wenn der Täter zur Familie gehört

Hier gibt es eine Besonderheit, die viele Familien nicht kennen. Wenn der Betrug oder die Untreue einen Angehörigen trifft, den Betreuer oder jemanden, der mit dem Täter im selben Haushalt lebt, wird die Tat nur auf Antrag verfolgt. Das folgt aus § 247 StGB, auf den § 263 für den Betrug und § 266 für die Untreue ausdrücklich verweisen.

Ein Strafantrag ist die ausdrückliche Erklärung, dass die Strafverfolgung gewollt ist. Stellen kann ihn grundsätzlich die verletzte Person selbst. Nach § 77b StGB gilt dafür eine Frist von drei Monaten, die mit dem Tag beginnt, an dem der Berechtigte von der Tat und vom Täter erfährt.

Das hat zwei Folgen. Erstens: Wenn der ältere Mensch die Verfolgung eines Angehörigen nicht will, wird sie meistens nicht stattfinden, und das ist sein Recht. Zweitens: Wenn er sie will, darf die Frist nicht verstreichen, während die Familie noch überlegt. Eine Anwältin oder die Polizei kann sagen, wer im konkreten Fall antragsberechtigt ist, besonders wenn bereits ein Betreuer bestellt ist.

Wer in Deutschland helfen kann

Eine Stelle, die wie in den USA eigens Hinweise auf finanzielle Ausbeutung älterer Menschen aufnimmt und von sich aus ermittelt, gibt es in Deutschland nicht. Die Aufgaben sind auf mehrere Stellen verteilt, und die meisten echten Fälle landen bei mehr als einer.

  • Die Bank. Sie kann Karten und Zugänge sperren, Benachrichtigungen einrichten und Auskunft über eingetragene Vollmachten geben, gegenüber dem Kontoinhaber. Die Polizeiliche Kriminalprävention hat für Bankmitarbeitende ein eigenes Informationsblatt zu Telefonbetrug an älteren Menschen herausgegeben, weil sie oft die letzte Gelegenheit sind, eine Übergabe zu verhindern.
  • Die Polizei. Für Betrug, Untreue und Diebstahl, über die Dienststelle, die Onlinewache oder in dringenden Fällen die 110.
  • Das Betreuungsgericht. Es ist beim Amtsgericht angesiedelt und kann auf formlose Anregung einen Kontrollbetreuer bestellen oder anordnen, dass eine Vollmacht nicht mehr ausgeübt werden darf.
  • Das Zentrale Vorsorgeregister. Die Bundesnotarkammer führt es im gesetzlichen Auftrag. Laut vorsorgeregister.de können alle Betreuungsgerichte dort abfragen, ob es eine Vorsorgevollmacht gibt. Wer selbst eine Vollmacht erteilt, kann sie dort eintragen lassen.
  • Die Verbraucherzentrale deines Bundeslandes, für Beratung zu Verträgen, Krediten und Haustürgeschäften.
  • Das Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS unter 116 006, kostenlos und anonym, täglich von 7 bis 22 Uhr, laut weisser-ring.de. Es hilft Betroffenen und Angehörigen, die nicht wissen, wo sie anfangen sollen.

Wenn es um eine Masche von Fremden geht, stehen Reihenfolge und Stellen in Betrug anzeigen.

Wie du darüber sprichst, ohne die Beziehung zu verlieren

Der häufigste Grund, warum so etwas weitergeht, ist, dass das Gespräch nie stattfindet, oder einmal so, dass es keine weiteren gibt. Ein älterer Mensch, der sich bevormundet fühlt oder Angst hat, seine Selbstständigkeit zu verlieren, erzählt nichts mehr, und fehlende Information ist genau das, was der Missbrauch braucht.

Ein paar Dinge helfen. Fang beim Geld an, nicht bei der Person: Frag nach einer bestimmten Buchung, nicht nach dem, den du verdächtigst. Stell Fragen statt Behauptungen. Sag früh, dass niemand etwas übernehmen will und dass es nicht darum geht, ihn aus seiner Wohnung zu holen. Und sag, dass solche Maschen von Profis betrieben werden, die das jeden Tag machen, denn die Angst, dass ein Betrug ein Zeichen nachlassender Fähigkeiten sei, ist oft das, was das Schweigen schützt.

Wenn die Person noch nicht so weit ist, halt die Tür offen und heb die Unterlagen auf. Sag, was du als Nächstes tun wirst, und tu nur das. Ob jemand seine Geschäfte noch selbst besorgen kann, ist eine ärztliche und rechtliche Frage, kein Urteil der Familie.

Eins solltest du nicht tun: die verdächtigte Person direkt zur Rede stellen, bevor du mit der Bank und der Polizei gesprochen hast. Das warnt sie vor, und nach einer Warnung werden Konten leergeräumt und Unterlagen verschwinden.

Was eine Familie einrichten kann, bevor etwas passiert

Die meisten nützlichen Schutzmaßnahmen sind Absprachen, keine Produkte, und sie wirken am besten, wenn alle zustimmen, solange noch nichts los ist. Als gemeinsame Regel im Haushalt und nicht als Aufsicht über einen Menschen werden sie angenommen.

  • Eine Vollmacht mit Bedacht erteilen. Die Polizei rät, nur Personen zu bevollmächtigen, denen man uneingeschränkt vertraut, zwei Bevollmächtigte einzusetzen, die sich gegenseitig kontrollieren, die Vollmacht vor Zeugen zu erteilen und eine Bankvollmacht auf einen Höchstbetrag pro Monat zu begrenzen. Das Bundesministerium der Justiz empfiehlt, sich Zeit zu nehmen, mit Vertrauten darüber zu sprechen, und auch, mehrere Personen für unterschiedliche Aufgaben zu bevollmächtigen.
  • Die Vollmacht eintragen lassen im Zentralen Vorsorgeregister, damit ein Gericht im Ernstfall weiß, dass es sie gibt.
  • Benachrichtigungen einrichten für Abhebungen und Überweisungen über einem Betrag, den der Kontoinhaber selbst wählt.
  • Ein zweites Paar Augen vereinbaren für jede Zahlung über einem abgesprochenen Betrag, und zwar in beide Richtungen, damit niemand herausgehoben wird.
  • Ein Familienwort für jeden Notruf mit Geldforderung, wie in Enkeltrick beschrieben, und die Absprache, dass in der Familie nie jemand um Gutscheinkarten, Überweisungen an Fremde oder Bargeld an der Tür bittet.
  • Kontoumsätze regelmäßig durchsehen. Die BaFin rät auf ihrer Seite zum Datendiebstahl, Kontoumsätze regelmäßig zu kontrollieren und unberechtigte Abbuchungen sofort der Bank zu melden. Ein Einfrieren der Kreditauskunft wie in den USA gibt es in Deutschland nicht.

Nichts davon macht einen Haushalt unangreifbar. Es verkürzt die Zeit zwischen dem Moment, in dem etwas anfängt, und dem Moment, in dem jemand es bemerkt. Das ZQP hat für pflegende Angehörige einen Kurzratgeber herausgegeben, Ältere pflegebedürftige Menschen vor finanzieller Ausbeutung schützen, der Ursachen und Wege zur Vorbeugung zusammenfasst. Wie man solche Absprachen mit den Eltern trifft, ohne ihnen etwas wegzunehmen, steht in Eltern vor Betrug schützen.

Häufige Fragen zum finanziellen Missbrauch im Alter

Wen rufe ich zuerst an, wenn ich glaube, dass ein älterer Angehöriger ausgenutzt wird?

Wenn gerade Geld abfließt, zuerst die Bank, am besten gemeinsam mit dem Kontoinhaber, und bei Bedarf den Sperr-Notruf 116 116. Danach die Polizei. Bei akuter Gefahr die 110. Wenn eine Vollmacht missbraucht wird, kommt das Betreuungsgericht dazu.

Darf jemand mit Vorsorgevollmacht das Geld ausgeben?

Nur für den Menschen, der die Vollmacht erteilt hat, und in seinem Sinne. Wer die Befugnis missbraucht und ihm schadet, kann sich wegen Untreue nach § 266 StGB strafbar machen. Solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist, kann er die Vollmacht widerrufen und die Urkunde zurückverlangen.

Was ist ein Kontrollbetreuer?

Eine Person, die das Betreuungsgericht bestellt, um einen Bevollmächtigten zu überwachen und die Rechte des Vollmachtgebers ihm gegenüber durchzusetzen, wenn dieser das selbst nicht mehr kann. Laut Bundesministerium der Justiz kann jeder, der einen Missbrauch vermutet, die Bestellung beim Betreuungsgericht formlos anregen.

Brauche ich Beweise, bevor ich Anzeige erstatte?

Nein. Eine Anzeige ist die Bitte, dass jemand hinsieht, kein Urteil. Ermitteln müssen Polizei und Staatsanwaltschaft. Eine geordnete Übersicht über auffällige Buchungen hilft aber sehr.

Der Täter ist ein Familienmitglied. Wird er automatisch verfolgt?

Nicht unbedingt. Betrug und Untreue gegen Angehörige oder Menschen im selben Haushalt werden nach § 247 StGB nur auf Antrag verfolgt. Für den Strafantrag gilt eine Frist von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter.

Kann das Geld zurückgeholt werden?

Manchmal. Eine Zahlung, die der Kontoinhaber nicht autorisiert hat, muss die Bank erstatten, wenn sie schnell gemeldet wird. Hat ein Angehöriger oder Bevollmächtigter Geld genommen, ist die Rückholung meistens eine Frage für Anwalt und Gericht. Niemand kann ein Ergebnis versprechen, und wer gegen eine Gebühr im Voraus Geld zurückholen will, betrügt ein zweites Mal.

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